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Schulen
Handelskammer beschließt daher, an die beiden städtischen Kollegien der Kgl. bayerischen
Stadt Nürnberg den Antrag zu stellen, die Stadt Nürnberg wolle die Sorg für die fachliche
Schulbildung der Angehörigen eines ihrer wichtigsten Erwerbszweige übernehmen.“
Am 17. Februar 1913 befaßte sich der städtische Schulausschuß mit den vorliegenden
Anträgen auf Neugestaltung des kaufmännischen Bildungswesens in Nürnberg. An der
Sitzung nahm auch eine Abordnung der Handelskammer teil. Nach einleitenden Berichten
von Schulrat Weiß und Magistratsrat Häberlein wurde eingehend beraten über das
Bedürfnis nach Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeit im Handelsgewerbe, über die
Vorzüge einer besonderen städtischen Handelsschule gegenüber einer Handelsabteilung an einer
Realschule und über die Frage, ob mit der Errichtung von Handelshochschulkursen oder mit
der Errichtung einer mittleren Handelsschule begonnen werden sollte. Schließlich wurden
entsprechend einem Vorschlag des Vorsitzenden, Oberbürgermeisters Dr. von Schuh,. folgende
Anträge einstimmig angenommen:
l. „Es ist entsprechend dem Antrage des städtischen Schulrates eine dreiklassige,
mittlere Handelsschule zu errichten, welche die Bildung ihrer Schüler bis zur Erreichung
des Berechtigungsscheines für den einjährig-freiwilligen Dienst fortführt. Die Vorarbeiten
ind so zu beschleunigen, daß der erste Kurs mit Beginn des Schuliabres 1913,14 ins Leben
reten kann.
2. Die Errichtung von Handelshochschulkursen ist gleichfalls als notwendig zu erachten,
doch könne diese frühestens mit Beginn des Studienjahres 1914,15 erfolgen.“
Der mit der Weiterführung der Vorarbeiten beauftragte Unterausschuß und der
erweiterte Schulausschuß berieten sodann in mehreren Sitzungen Schulstatut und Lehrplan
für die städtische Handelsschule für Knaben auf Grund der von Schulrat Weiß
ausgearbeiteten Entwürfe.
Die Beschlüsse der beiden Ausschüsse fanden am 29. April und 6. Mai 1013 die
Zustimmung der städtischen Kollegien. Die Kgl. Regierung von Mittelfranken, Kammer des
Innern, erteilte die staatsaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung der städtischen Handelsschule
für Knaben am 19. Juni 1918.
Als Leiter der Anstalt wurde der a. o. Professor am der technischen Hochschule in
München, Dr. Hanns Dorn, berufen.
Die Handelsschule hat den Zweck eine höbere bürgerliche Bildung auf sprachlich/historischer
und volkswirtschaftlicher Grundlage und eine besondere Vorbildung für den kaufmämnischen
Beruf zu gewähren und zu religiös sittlicher Tüchtigkeit zu erziehen. Die Anstalt aliedert sich
in drei Jahreskurse.
Das Bestehen der Entlassungsprüfung soll für den ganzen Umfang des Deutschen
Reiches, gleich den entsprechenden Zeugnissen der staatlichen Mittelschulen, die Berechtigung
zum einjährig-freiwilligen Dienst gewähren. Der diesbezügliche Antrag, dessen wohlwollende
Würdigung bereits von der Kgl. bayerischen Staatsregierung zugesaat worden ist, wird bei
den zuständigen Behörden rechtzeitig gestellt werden.
In die erste (unterste) Klasse werden Schüler aufgenommen, relche die drei unteren
Kurse einer realistischen Mittelschule (Realschule oder Reformgymnasium) erfolgreich besucht
oder in einer Aufnahmeprüfung den Besitz der entsprechenden Kennenisse nachgewiesen haben.
Die Aufnahme in eine höhere Klasse setzt den Nachweis des erfolgreichen Besuches der
vorhergehenden Klasse oder eines diesem Besuche entsprechenden Kenntnisstandes voraus:
dieser Nachweis wird durch das Bestehen einer Aufnahmeprüfung erbracht.
Das Schuljahr beginnt wie an den staatlichen Mittelschulen am 18. oder, wenn
dieser Tag ein Sonntag ist, am 20. September und schließt am 14. bezw. am 13. Juli.