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Schulen
1838
uf einen Sonntag, so entfällt auch der auf diesen Tag etwa treffende Fortbildunasschulunterricht, nicht aber die
zhristenlehre, soweit sie öffentlich in der Kirche gehalten wird.
Die schulpflichtige Jugend hat an den Allerhöchsten Geburtsfesten nach Anordnung der Ortsschulbehörden
utweder den für sie stattfindenden besonderen Schülergottesdienst zu besuchen oder den öffentlichen Festaottesdienst.
oweit es die örtlichen Verhältnisse zulassen.
An den Namensfesten Seiner Majestät des Königs und Ihrer Majestät der Königin (25. August
ind 16. Oktober) ist, soweit diese Feste nicht in die Schulferien oder auf Sonntage fallen, an den Volksschulen
ud Berufsfortbildungsschulen der Unterricht solange auszusetzen, daß die Schulpflichtigen sich nach Anordnung
der Ortsschulbehörden an den etwa stattfindenden besonderen Schülergottesdiensten oder allaemeinen Festgottes—
iensten beteiligen können.
Die nicht durch kirchendienstliche Verrichtungen in Anspruch genommenen hauptamtlich angestellten
zehrpersonen der Volksschulen und der Berufsfortbildungsschulen sind verpflichtet, an den Allerhöchsten Geburts—
no Namensfesten sich an den von ihren Schulen oder Schulabteilungen nach Anordnung der Ortsschulbebörde
esuchten besonderen Schülergottesdiensten oder allgemeinen Festgottesdiensten zu beteiligen.“
Feier großer Waffentaten des deutschen Heeres. Aus verschiedenen
xrwägungen beschloß die Gesamt-Schulkommission in ihrer Sitzung vom 4. Dezember 1914, das
Tgl. Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten zu bitten, es möge
estatten, daß die großen Waffentaten des deutschen Heeres und der deutschen Flotte an
ꝛen Volksschulen in gleicher Weise wie an den Mittelschulen durch Freigabe eines Tages
»om Unterricht gefeiert werden. Auf den am 5. Dezember 1914 ergangenen diesbezüglichen
Bericht wurde im Berichtsjahr 1914 ein definitiver Bescheid nicht mehr erlassen.
Besuch des Tiergartens. Erstmals im Jahre 1913 und auch 1914 genehmigten
ie städtischen Kollegien je einen Betrag von 15000 AM als Zuschuß an die Tiergarten-Aktien-
jesellschaft, wofür sämtliche Volksbhauptschulklassen zweimal im Jahre unentaeltlich den Tier—
jarten besuchen durften.
Schulgeräte. Zur Einrichtung der neu hinzugekommenen Schulklassen, zur Er—
gänzung für verbrauchte und abgenutzte Gegenstände sowie zum Ersatz für veraltete Schul—
geräte, insbesondere Schulbänke älteren Systems, mußte eine große Anzahl von Schulgegen—
tänden neu beschafft werden. Es waren dies Kosten
1913 1914 1913 1914
900 1356 Schulbänke nach dem System Rettig 21690 27 428
113 253 Wandtafeln verschiedener Art 3929 12651,
7 16 Tafelauftritt.. — 62 128 .
20 1 große russische Rechenmaschinen. 276 15,
168 390 Tischeee. 19601 15009,
81 104 Tritte und Auftritte zu den Tischen 2589 3915 ,
166 686 Stühle. — 1663 2733,
114 157 Schränke verschiedener Größe 2033 17297 .
64 43 Waschtische. 952 645 ,
12 6 Kartenständer . — 135 264
1Uhr.— . e⸗ 20 21
verschiedene Geräte für den Turnunterricht. 3220 11256,
sonstige Gegenstärde . 21123 16483,
Schulkücheneinrichtungen. — 454 4637
74107 112482 M
zusaminen . —
Davon wurden bestritten aus
den Schulvoranschlägen
Baubkreditenn;.
59835 35 284 M
14272 57198,
Die Ausbesserung der alten Schulgerüte sowie ihre Fortschaffung bei Klassenwechsel
usw verursachten einen weiteren Aufwand von 17519 118023 46.
244—
plit