Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für die Jahre 1913 und 1914 (1913/14 (1917))

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Soziale Versicherung 
1. Januar 1914 hinaus verbleiben. Für den Übergang zur allgemeinen Ortskrankenkasse 
wurde den betreffenden Mitgliedern ein Überweisungsschein ausgestellt. Hierbei zeigte sich, 
daß die Gemeindekrankenkasse im Jahre 1914 noch an 712 Personen Unterstützungen 
leisten mußte. 
Personen, welche sich bei der Gemeindekrankenkasse gemäß 8 11 des Krankenver⸗ 
sicherungsgesetzes freiwillig fortversichert hatten, wurden am Jahresschlusse von der Kasse 
darauf aufmerksam gemacht, daß sie, falls sie das freiwillige Versicherungsverhältnis bei der 
allgemeinen Ortskrankenkasse fortsetzen wollen, sich dort in den ersten 2 Wochen des Jahres 
1914 anzumelden hätten. 
Gemeindekrankenkasse. Allgemeines. Über die Versicherungspflicht und die 
Unterstützungen geben die Verwaltungsberichte 1904 G. 352 ff. 1906 S. 438, 1909 S. 270 ff. 
1910 S. 301 ff. und 1912 S. 381 ff. über die An- und Abmeldungen der versicherungs⸗ 
pflichtigen Personen und die Form dieser Meldungen der Verwaltungsbericht 1806 G. 420 
Aufschluß. 
An den seit dem 1. Dezember 1904 wirksamen Vollzugsbestimmungen haben sich durch 
Neufeststellung der ortsüblichen Tagelöhne vom 1. Januar 1909 ab wesentliche Anderungen 
hinsichtlich der Krankenversicherungsbeiträge und der Krankenunterstützungen ergeben (siehe 
Verwaltungsbericht 1909 S. 270 und 1910 S. 301). 
Die vom 1. Juli 1912 an wirksamen Heilmittelverordnungsvorschriften mit Bäderordnung 
waren auch im Berichtsjahre 1913 in Geltung. Mit Gültigkeit vom 1. April 1913 ab ist 
wegen verschiedener Preisänderungen in der Handverkaufstaxe und wegen der Verordnung 
und Genehmigunggspflicht verschiedener anderer Heilmittel ein Nachtrag zu diesen Heilmittel— 
verordnungsvorschriften erschienen. 
Der Verordnungsprüfungsausschuß trat unter Zuziehung des Rezeptrevisors im 
Berichtsjahr zu 3 Sitzungen zusammen und hat 415 Mahnschreiben und Aufforderungen 
an die Kassenärzte, deren Verordnungen Anlaß zu Beanstandungen gaben, gerichte. 
Die im Jahre 1911 wegen Verfehlungen gegen die Heilmittelverordnungsvorschriften 
erfolgte Enthebung eines Kassenarztes von der Tätigkeit für die Gemeindekrankenkasse wurde 
mit Gesamtbeschluß des Stadtmagistrats vom 15. Juli 1913 wieder aufgehoben. Der betreffende 
Kassenarzt wurde von diesem Zeitpunkt versuchsweise und in jederzeit widerruflicher Weise 
zur Behandlung von Kassenmitgliedern wieder zugelassen. 
Die Gebühren für die Behandlung der Kassenmitglieder durch die Mitglieder des 
ärztlichen Bezirksvereins Nürnberg und die Mitglieder des zahnärztlichen Bezirksvereins 
Nürnberg-Fürth und Umgebung haben im Berichtsjahre keine Anderungen erfahren. 
Infolge der außerordentlichen Zunahme der Krankengeldempfänger zur Zeit der 
Jahreswende 1912,1913 erwiesen sich die Amtsräume der Gemeindekrankenkasse als unzureichend. 
Vom Beginn des Berichtsjahres 1913 bis zum 9. Mai 1913 wurde deshalb im Anwesen 
Bauhof 2 eine 2. Zahlstelle für die weiblichen Kassenmitglieder eingerichtet. 
Der 89 Absatz 3 des Krankenversicherungsgesetzes verlangt, daß die Verwaltung 
der Gemeindekrankenkasse durch die Gemeinde unentgeltlich geführt wird. 
Es erwuchsen der Gemeinde folgende Verwaltungskosten. 
1913 
Personalausgaben für die Gemeindekrankenkasse . . . 136911 M 
Meldestellen. 419 441, — ⸗ 
Sachliche Ausgaben für die Gemeindekraukenkasse. . 21886 13583 , 
Meldestellen. . .. 622 2 
Zusammen 1782599 06 67925 M
	        
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