Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für die Jahre 1913 und 1914 (1913/14 (1917))

Bemeinnützige Anstalten, Armenwesen und Wohltätigkeit 358 
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Wohltätigkeitsstiftungen. 
Neuerrichtete Stiftungen. 
1. Elias und Fanny Kohnsche Stiftung. Infolge Ablebens des Kaufmanns 
stax Kohn am 27. März 1913 ging die von den Fabrikbesitzersehegatten Michgel und 
janny Kohn und Max und Emma Kohn in den Jahren 1891 und 1903 mit je 200 000 & 
rrichtete und bisher von einer besonderen Pflegschaft verwaltete „Elias und Fanny Kohnsche 
ʒtiftung“ in Verwaltung des Stadtmagistrats über. Das Stiftungskapital betrug bei der 
ergabe 406 322,834 XJ0. Als Verwaltungsadebühr hat der Manistrat 50/0 der Rohrente 
estgesetzt. 
st Der Zweck der Stiftung ist zunächst, den früheren Arbeitern der Firma Elias Kohn 
är den Fall ihrer Erwerbslosigkeit dauernd oder vorübergehend eine zur Bestreitung des 
otwendigen Lebensunterhaltes für sich, ihre Ehefrauen sowie ihre ebelichen, noch nicht 16 Jahre 
lten Kinder ausreichende Unterstützung zu gewähren. 
Die Unterstützung soll a) für eine Familie 600 M, b) für eine Witwe 300 M, 0) für 
ämtliche zu einer Familie gehörigen Kinder 300 im Jahre nicht übersteigen. 
Ein etwaiger Überschuß der Erträgnisse der Stiftungszuflüsse vom Jahre 1903 soll 
ir Bildungszwecke verwendet werden, wenn aus den Erträgnissen des gesamten Stiftungs— 
ermögens dauernd jährlich mindestens 2000 M zur Erfüllung des Stiftungszweckes zur Ver— 
igung stehen. Ist dies der Fall, dann sind aus dem Überschuß jährlich zu verwenden: 
1) 100/0 zur Erhöhung der Leistunasfähigkeit der Stiftung durch Zuweisung zum 
Grundstockvermögen; 
0) 7000 zu Stipendien für Studierende der Naturwissenschaften, dann der angewandten 
exakten Wissenschaften als Elektrotechnik, höhere Mechanik, Maschinenbaukunde, In— 
genieurwissenschaften usp. während des Studiums an einer Universität, Hochschule, 
höheren Fachschule und der darauf folgenden weiteren Ausbildung, sowie während 
des Beginns der praktischen Tätigkeit, insbesondere auch zu etwaigen wissenschaftlichen 
Reisen, zum Besuche von Fabriken, Ausstellungen, Museen, wissenschaftlichen Samm— 
lungen, Kongressen und Versammlungen und dergleichen, dann für Lehrer während 
hrer Dienstzeit als Einjährig-Freiwillige. Die Stipendien sollen reichlich bemessen 
verden und nicht über 600 M betragen. 
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für Lehrlinge während der Lehrzeit oder für jugendliche, nicht über 18 Jahre alte 
Arbeiter während der Anfangszeit ihrer Beschäftigung oder für beide Kategorien 
vährend ihrer Ausbildung an einer Fachschule, 
»für unbescholtene bedürftige, nicht über 21 Jahre alte Mädchen, welche sich als 
Lehrerinnen, Telephonistinnen oder für ähnliche bessere Erwerbsstellungen ausbilden 
wollen. 
Eine Gabe soll nicht unter 50 «6 betragen. 
z Die Zahl und die Höbe der Stivendien soll alljährlich durch eine Pflegschaft festge- 
jetzt werden. 
Sind frühere Arbeiter der Firma Elias Kohn oder Angehörige solcher nicht mehr 
»orhanden, so sind die reinen Zinsen des gesamten Stiftungskapitals und diejenigen etwaiger 
Zullüse entsprechend den vorstehenden Bestimmungen unter a—c zu verwenden. 
2.A. Pickertsche Stiftung für arme, leidende, kranke, genesende und 
sonstige bedürftige Personen. Der am 18. Oktober 1912 dahier verstorbene Antiquar 
Mar Pickert hat unter obigem Namen 300000 A seines Nachlasses zu einer Stistung 
bestimmt, die durch den Stadkmagistrat Nürnberg verwaltet werden soll.
	        
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