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Polizeiverwaltung
Her Grund der Überweisung war unter anderem:
1913
Arbeitsscheu und Bettelei i.. 7 28
Arbeits- und Obdachlosigkeit iinr 149
Diebstahl, Hehlereiinnnnn. 28 52
Entlassung aus dem Arbeitshaus, der Straf- oder
Besserungsanstalt in. * 27 30
entlaufen den Eltern, Zwangserziehern, dem Ehe⸗
mann, Lehrmeister oder aus dem Dienst in 51 59
Unzucht in. 2209 140
oernachlässigt von den Eltern in.. 27 398,
Dem Religionsbekenntnis nach waren protestantisch 854 1030, katholisch
368 1876, anderer Konfession 8124.
Dem Alter nach waren 1 bis 14 Jahre 80175, 14 bis unter 18 Jahre 172 1480
18 bis unter 25 Jahre 3171 781, 25 bis unter 30 Jahre 47 208, über 30 Jahre 114 *
Heimat der Pfleglinge. Es stammten aus Nürnberg 2391940, dem übrigen Mina⸗
ranken 94 2652, dem übrigen Bayern 280 546, also aus Bayern zusammen 618 1738:
aus dem sonstigen Deutschland und Ausland 117 192.
Art der Erledigung. Es wurden in Dienst, Arbeit oder Lehre gebracht 118 1714
den Eltern oder Angehörigen übergeben 92 94, in die Heimatgemeinde gebracht 68 2aus—
Bereinen oder Wohltätigkeitsanstalten übergeben 47 91, in Erziehungs- und Vesserunge
estalien gerpche 60 33, mit sonstiger Fürsorge bedacht 3451 780.
eben der Pflege durch die Polizeipflegerin wurde leichzeiti 3191 J
Obdach, Essen, Kleidung oder Geld oee gleichzeitig 405 619 Pfleglingen
In nachgehender Pflege wurden 113 107 Pfleglinge besucht.
Auf das Jahr 1914 gingen 35 Fälle, auf das Jahr 1915 22 Fälle über.
6. Sonstige Polizeisachen.
Auswanderungen, Paßausfertigung. Mit Bewilligung der Behörde sind in den
Berichtsjahren ausgewandert: 3623 Personen und zwar 32 23m., 4 —w., davon in deutsche
Bundesstaaten 2220 m., 3 — w. in das europäische Ausland 81 1m., 11 — w., nach
Amerika 1112 m. — — w. in die übrigen Erdteile 11h — m. — ! — w. Es wurden
7921485 Reisepässe und 124 119 Paßkarten ausgestellt.
Vereine und Versammlungen. Es bestanden: 5655 politische Vereine, 3361268
Berufs- und Fachvereine. Abgehalten wurden 123 69 öffentliche Versammlungen: polizeilich
überwacht wurden hiervon 32113.
Nach dem Reichsvereinsgesetze vom 19. April 1908 besteht für die nichtpolitischen
Vereine keine Pflicht mehr, ihre Gründung oder Auflösung bei der Polizeibehörde anzumelden.
Da jedoch das Vorhandensein einer Zusammenstellung der Vereine und die Sammlung ihrer
Drucksachen beim Magistrat und in der Stadtbibliothek im wissenschaftlichen, insbesondere
geschichtlichen und kulturgeschichtlichen Interesse sehr erwünscht ist, wurde durch den Stadt⸗
magistrat bestimmt, das Vereinsverzeichnis im Adreßbuch beizubehalten und in ihm diejenigen
Vereine aufzuführen, die entweder selbst Mitteilungen über ihre Gründung und über die
Beränderung ihrer Vorstandschaft dem Stadtmagistrat zugehen lassen oder die diesbezüglichen
amtlichen Anfragen beantworten.
Von den am Schlusse 1912 vorhandenen 15855 nichtpolitischen Vereinen haben im
Jahre 1913 71 ihre Auflösung angezeigt, 60 Vereine wurden angemeldet, sodaß am Schlusse
1913 1544 Vereine bestanden.