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Polizeiverwaltung
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Außerdem wird allen berittenen Schutzleuten an den Tagen, an welchen ihr freier
Nachmittag auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt, Befreiung vom Mittags⸗
unterricht gewährt.
Ausbildung der Schutzmannschaft. Diese erfolgte wie in früheren Jahren.
Kriegsverhältnisse. Bei Ausbruch des Krieges wurde der größte Teil der Schutzleute
um Heere eingezogen. Der Magistrat hat deshalb beschlossen, eine aus bürgerlichen Teilnehmern
usammengesetzte Schutzwache aufzustellen. Sie ist in geeigneter Weise amtlich gekennzeichnet und
nit der erforderlichen Ausrüstung und Bewaffnung versehen. Die einzelne Person wird als Wach—
nann bezeichnet und erhält ein Taggeld von 4 M. Das Dienstverhältnis ist beiderseits
ofort lösbar.
Am 17. und 18. August 1914 wurden 240 Wachleute angestellt, denen am 8. September
2 und am 27. September noch 4 Mann als Verstärkung der Hauptwache folgten. Die Wach—⸗
nänner sind auf Handgelübde verpflichtet und haben die Obliegenheiten und Befugnisse der
ständigen Schutzleute. Sie leisten den Dienst in 2 Abteilungen, die sich alle 24 Stunden
ablösen. Die Besetzung der Runden und Posten ist jedoch nur eine zweifache, nicht wie
seither eine dreifache.
Die Wachmänner — fast durchwegs Leute im Alter von 40 -60 Jahren — rekrutieren
sich aus stellenlosen Kaufleuten, kleineren Gewerbetreibenden und den verschiedenen Arbeiter—
zategorien. Viele von ihnen sind den Anforderungen, die der Dienst an sie stellt, nicht gewachsen,
veshalb fortgesetzt ein starker Wechsel stattfindet.
Auf jeder der 24 Bezirkswachen ist eine ständige Wachbesetzung, welche teils aus
gedienten Schutzleuten, teils aus Pensionisten, Amtsboten usw. die früher Schutzleute waren,
besteht.
Den als Wachbesetzung verwendeten Schutzleuten usw. obliegt unter der Aufsicht des
Bezirkswachtmeisters die Bedienung des Telephons, die Anfertigung aller schriftlichen Arbeiten
Meldungen, Strafanzeigen, Wachbericht usw.), die Auskunfterteilung sowie die weitere
Behandlung aller von den Schutzwachmännern auf die Wache verbrachten Personen; ferner
obliegt ihnen die Erledigung der amtlich angeordneten Erbebungen, soweit sich hierzu die
Schutzwachmänner nicht eignen.
Als Dienstabzeichen tragen sie die Dienstmütze.
Der Unterricht, der den Wachmännern während der ersten 6 Wochen auch in ihrer
dienstfreien Zeit, später während der Dienstzeit erteilt wird, erstreckt sich nur auf die not—
vendigsten Gesetze und Vorschriften.
Zur Rundenbegleitung bei Nacht wurden 176 Hilfswachmänner in Dienst gestellt.
Dienstverhältnis und Besoldung sind die gleichen wie bei den ständigen Hilfsschutzleuten.
Die berittene Abteilung IIl wurde ganz, die Abteilung J bis auf 1¶ Mann aufgelöst.
Polizeihunde. In den Jahren 1913 und 1914 würden 5 Polizeihunde im Dienste
erwendet. Dabon waren 2 Eigentum der Stadt und 3 Privateigentum.
Im Jahre 1913 wurde1 Oberwachtmeister und 1 Schutzmann zur Ausbildung in
der Führung und Behandlung von Polizeihunden an die gemeindliche Schule zu Iserlohn abgesandt.
Bezirks- und Reviereinteilung. Polizeiwachen. Durch Beschluß der beiden städtischen
KTollegien vom 21. Juni und 2. Juli 1912 spurde der Neubau einer Wache in der Maximilianstraße
zenehmigt. Das Gebäude wurde am 20. August 1914 vollendet und am 21. August in
Benützung genommen. Es besteht aus Erdgeschoß und 1 Stockwerk. Im Erdgeschoß befindet
sich 1 Waͤchtmeisterzimmer, 1 Wachtraum, GSammelarrest, 2 Einzelarreste und Abortanlagen.
Im 1. Stock liegen 2 Schlafräume, 1 Raum für die Schränke und zum Aufbewahren der Wacht⸗
ausrüstungsgegenstände, 1I Baderaum und 1 Abort. Im Kellergeschoß befinden sich die Holz⸗