fullscreen: Lektionar – Nürnberg, STN, Cent. VI, 70

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es von Alters Herkommen sei, doch sollen die Nürnberger auch geleiten 
vie ihre Besitzvorgänger, die Herren von Bayern und die Pfalzgrafen 
das Geleit gebraucht hätten. Die Stadt appellierte von dem Bundes⸗ 
ausspruch an den König, der indeß über und über mit den Vorberei— 
tungen zu seinem Romzug beschäftigt, die Mahnung an den Rat 
erließ, sich nachgiebig zu erweisen, doch solle solches Nachgeben der 
Stadt Nürnberg an ihrer „Gewehr, Besitzung, Gebrauch, Recht und 
Gerechtigkeit unvorgreiflich und unschädlich sein“. Man sieht, wie 
sehr die damalige Rechtsprechung ein klares, entschiedenes Urteil scheute. 
überall Clauseln und Vorbehalte, die bewirkten, daß ein Streit nur 
selten zum endlichen Austrag kam, und dem unterliegenden Teile immer 
noch eine Hinterthüre offen blieb, durch die er bei günstiger Gelegen— 
heit auf die Behauptung schon längst abgethaner Ansprüche zurückgreifen 
konnte. Demgemäß ließ der Rat auch ein notariell beglaubigtes Pro— 
tokoll aufsetzen, daß er die Vollziehung des bündischen Spruches nicht 
in Ansehung der Bundesstände, sondern allein dem römischen König zu 
Ehren und zu Gefallen, und um keiner anderen Ursache willen, auf sich 
nehmen wolle. Darauf wurden in aller Stille in der Marterwoche 
Ende März) 1507 die Befestigungen an der Landwehr, sowie die 
Stöcke, daran der Übelthäter Viertel gehangen, hinweggethan. Doch 
scheint man die Sache nicht allzu gründlich gemacht zu haben, wenigstens 
klagte der Markgraf im folgenden Jahre (15008) wiederum beim Bunde, 
daß dessen Befehle nicht gehörig vollstreckt wurden. Der Bund aber 
erklärte sich von der Ausführung seines Spruches durch die Nürnberger 
befriedigt und wies auch eine andere Klage des Markgrafen, der die 
Einrichtung der Kapelle und des Spitals zu St. Sebastian vor der 
Stadt als einen neuen Eingriff in seine Rechte anfocht, mit der Be— 
gründung zurück, daß jene Gebäude keine Befestigungen seien und daß 
daher auch von keiner Verletzung der fraißlichen Obrigkeit die Rede 
sein könne. Dennoch hielt es der Rat für geboten im Jahre 1509, da 
noch an St. Sebastian gebaut wurde, seinen Ratsfreund Sebald 
Schreyer, der als Exekutor des Toppler'schen Testaments den ganzen 
Bau angeordnet hatte, zu bedeuten, die Kapelle nicht höher zu führen 
und aus dem Lazaret nicht ein großes, sondern lieber zwei kleinere 
Bebäude zu machen.“ 
Der andere alte Feind der Reichsstadt, die Placker und Stegreif— 
ritter, scheinen in dieser Zeit des ausgehenden Mittelalters trotz ewigem 
Landfrieden und Reichskammergericht eine ärgere Landplage für die 
fränkischen Gebiete gewesen zu sein, denn je zuvor. Man möchte dies 
aus der großen Zahl von Hinrichtungen schließen, die, wie die Jahr— 
bücher der Stadt melden, in Nürnberg selbst oder an anderen Orten 
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