Volltext: Albrecht Dürer's Wohnhaus und seine Geschichte

Wertsanschlag von nur 200 fl. in das Inventar habe 
eingesetzt werden können, und weil der übrige 
Nachlafs überschuldet sei, die Erbgerechtigkeit ver- 
kaufen zu dürfen.*’) Die Käuferin war nach Urkunde 
vom 12. Juni 1573 die erbare und tugendsame Frau 
Katharina, Gattin des Weinhändlers Johann Baptista 
de Franeisci, eine Tochter Antoni Rieters, welche 
es um einen Kaufschilling von 1200 Gulden erwarb.*8) 
Ob sie es selbst bewohnte oder etwa an einen Huf- 
schmied vermietete, wissen wir nicht. Auch der 
Eigenherr, Hans Wüstendörfer, war in ungünstigen 
Vermögensverhältnissen verstorben und die Vormün- 
der seiner dritt- und viertehelichen Kinder, Konrad 
Löhner und Leonhard Loy, erbaten sich deshalb 
gleichfalls vom Stadtgerichte die Erlaubnis, die Eigen- 
schaft am Hause zum Zwecke der Schuldenzahlung 
und Erbteilung zum Verkauf bringen zu dürfen.*?) 
Dies wurde ihnen mit stadtgerichtlichem Dekret vom 
25. Mai 1571 gestattet und sie veräufserten die Eigen- 
schaft am Hause mit Urkunde am gleichen Tage 
an den Bürger und Genannten des gröfseren Rats, 
Lorenz Hentz.®°) Nach dessen Tode verkauften seine 
Kinder ihre ererbten Rechte an dem Hause an den 
Bürger Hans Efslinger laut Urkunde vom 15. März 
1578 um 500 Gulden; ®!) letzterer aber veräufserte 
sie schon wenige Jahre später, am 2. Mai 1584, an die 
Witwe des Herrn Gabriel Nützel, des älteren oder ge- 
heimen Rats, Frau Anna Nützel um nur 450 Guden,®?) 
wobei erwähnt wird, dafs der Verkäufer der Käuferin 
zehn Pergamentbriefe und acht papierene Gerichts- 
Copien und Schriften über den Eigenzins überantwortet 
habe, Frau Katharina de Francisci, die Besitzerin 
der Erbgerechtigkeit, war inzwischen Witwe geworden. 
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