Wertsanschlag von nur 200 fl. in das Inventar habe
eingesetzt werden können, und weil der übrige
Nachlafs überschuldet sei, die Erbgerechtigkeit ver-
kaufen zu dürfen.*’) Die Käuferin war nach Urkunde
vom 12. Juni 1573 die erbare und tugendsame Frau
Katharina, Gattin des Weinhändlers Johann Baptista
de Franeisci, eine Tochter Antoni Rieters, welche
es um einen Kaufschilling von 1200 Gulden erwarb.*8)
Ob sie es selbst bewohnte oder etwa an einen Huf-
schmied vermietete, wissen wir nicht. Auch der
Eigenherr, Hans Wüstendörfer, war in ungünstigen
Vermögensverhältnissen verstorben und die Vormün-
der seiner dritt- und viertehelichen Kinder, Konrad
Löhner und Leonhard Loy, erbaten sich deshalb
gleichfalls vom Stadtgerichte die Erlaubnis, die Eigen-
schaft am Hause zum Zwecke der Schuldenzahlung
und Erbteilung zum Verkauf bringen zu dürfen.*?)
Dies wurde ihnen mit stadtgerichtlichem Dekret vom
25. Mai 1571 gestattet und sie veräufserten die Eigen-
schaft am Hause mit Urkunde am gleichen Tage
an den Bürger und Genannten des gröfseren Rats,
Lorenz Hentz.®°) Nach dessen Tode verkauften seine
Kinder ihre ererbten Rechte an dem Hause an den
Bürger Hans Efslinger laut Urkunde vom 15. März
1578 um 500 Gulden; ®!) letzterer aber veräufserte
sie schon wenige Jahre später, am 2. Mai 1584, an die
Witwe des Herrn Gabriel Nützel, des älteren oder ge-
heimen Rats, Frau Anna Nützel um nur 450 Guden,®?)
wobei erwähnt wird, dafs der Verkäufer der Käuferin
zehn Pergamentbriefe und acht papierene Gerichts-
Copien und Schriften über den Eigenzins überantwortet
habe, Frau Katharina de Francisci, die Besitzerin
der Erbgerechtigkeit, war inzwischen Witwe geworden.
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