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Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen, Wohltätigkeit 
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fortgeseßzte Umschreibungen in den Geschäften stattfinden mußten, wurde für solche Personen 
an Stelle des Lebensmittelbuches eine sogenannte Beikarte eingeführt. Der Kundenzwang 
und die Versorgung für Untermieter, Urlauber, vorübergehend entlassene Soldaten usw. 
wurde geordnet und festgelegt. Die in vielen Haushaltungen seit der ersten Ausgabe vorhandenen 
doppelten Lebensmittelbücher wurden durch ein einziges Haushaltslebensmittelbuch ersetzt. 
Dies war darum notwendig, weil bei gelegentlichen Verteilungen statt der Kopfzuteilung 
die Haushaltszuteilung eintreten mußte. 
Umfangreiche Arbeit erforderte auch die Durchführung des Ersatzmittelwesens, 
für welches landesrechtlich eine besondere Zulassung vorgeschrieben wurde. Auch hierfür war 
eine eigene Abteilung erforderlich. Die von der Zentralstelle verlangte allzustrenge Hand— 
habung der landesrechtlichen Vorschriften zeigte bald den Nachteil, daß alte, gute Ersatz 
mittel vom Markte zu verschwinden drohten. Hier wurde durch entgegenkommende Behandlung 
die Bevölkerung vor Schaden zu bewahren gesucht und bei der Landeszentralstelle entsprechende 
Anderung des Verfahrens beantragt. 
Die Tätigkeit der Zulassungsstelle für den Großhandel mit Lebens— und 
Futtermitteln ist 1917 sehr zurückgegangen, nachdem noch im Vorjahr die Hauptarbeit 
bewältigt war. Die Praxis hat jedoch gezeigt, daß den Kettenhändlern und Schiebern auf 
diesem Wege nicht völlig beizukommen ist. Verschiedene Personen treiben trotz der Unter— 
sagung, immer wieder Handel und alle bisherigen gesetzlichen Vorschriften reichen nicht aus, 
solchen gemeingefährlichen Personen das Handwerk für immer zu legen. 
Die Tätigkeit der Preisprüfungsstelle hat infolge der öffentlichen Bewirt— 
schaftung fast sämtlicher notwendiger Lebensmittel und der damit zusammenhängenden Preis- 
festsetzung zweifellos an Bedeutung verloren; auch hat das Intelesse der Mitglieder an ihren 
Aufgaben sehr nachgelassen. Um dies wieder zu heben, wurde die Preisprüfungsstelle gegen 
Ende des Jahres umgebildet. Mit den Höchstpreisfestsetzungen hat man zum großen Teil 
ungünstige Erfahrungen gemacht. Bei Festsetzungen durch die Zentralstellen für das ganze Land 
oder Reich wird nie den Bedürfnissen der einzelnen Länder und Gegenden entsprochen. Die Preise 
sind für den einen Bezirk zu hoch, für den anderen zu niedrig. Andererseits bergen rein 
örtliche Festsetzungen immer die Gefahr, der Abwanderung der Waren nach Orten mit höheren 
Preisen. Dazu kommt, daß sowohl der Schleichhandel, wie der immer mehr zunehmende 
unmittelbare Aufkauf der Verbraucher beim Erzeuger sich an keinerlei Höchstpreise binden. 
Je knapper die einzelnen Verteilungswaren sind, umso größer wird der Anreiz zur Eindeckung 
auf jede unerlaubte Weise und ohne Rücksicht auf Preise. Hiergegen gibt es nur ein Abhilfe— 
mittel: strengste Bewirtschaftung durch die öffentliche Hand und zwar lückenlos durchgeführt 
vom Erzeuger bis zum Verbraucher. Offentliche Bewirtschaftung und privater Handel 
vertragen sich nicht miteinander und führen nur zu den größten Ungleichmäßigkeiten und zu 
Unzuträglichkeiten in der Versorgung. 
Die Höchstpreisfestsetzungen haben aber noch andere, schwer ausrottbare 
Schäden gezeigt; so den Ausschluß fast jeglicher Qualitätsunterscheidung beim Erzeuger. 
So wurden Kartoffeln, Eier und Käselohne Rücksicht auf Größe und Beschaffenheit, Gänse 
und Hühner nur lebend und erstere nur nach Gewicht abgegeben, weil der Erzeuger hierbei 
den größten Gewinn erzielte. 
Fortgesetzt wuchs die Tätigkeit der Polizeiabteilung des Lebensmittel— 
amtes, so daß besonders gegen Jahresende umfangreiche Personalvermehrungen eintreten 
mußten. Ein Kaufmann ist als Büchersachverständiger seit dem Sommer ganztätig angestellt 
und beschäftigt. Ungeheuere Preissteigerungen bei einzelnen Lebensmitteln oder Bedarfs— 
gegenständen erforderten vielfaches Einschreiten, und nicht selten kam man größeren Auf⸗ 
käufen und Schiebungen auf die Spur und konnte die Beteiligten der strafrechtlichen Aburteilung
	        
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