Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen, Wohltätigkeit
die Bevölkerung erträglicher wäre, wenn ein gleiches Verfahren, wie dies von hier aus schon
im April verlangt wurde, von Reichs wegen durchgeführt worden wäre.
Recht schwierig war im letzten Jahresviertel die Petroleumversorgung, da
infolge des erheblich gestiegenen Heeresbedarfs, die verfügbaren Mengen gegen das Vorjsahr
sehr verkürzt wurden. Gerade hier machte sich auch der Nachteil der Verbindung von
öffentlicher Bewirtschaftung und privatem Handel bemerkbar, da die Kommunalverbände
wohl für die Verteilung an Verbraucher zu sorgen haben, aber die Belieferung der Klein—
händler durch den Großhandel nicht beeinflussen können.
Von sonstigen größeren organisatorischen Arbeiten ist zunächst die Regelung der Schwer—
industrieversorgung zu erwähnen. Hier war vor allem der Kreis des in Betracht
kommenden Teils der Arbeiterschaft scharf abzugrenzen und eine gleichmäßige Versorgung
aller Betriebe ins Werk zu setzen. Gerade die bisherige Ungleichmäßigkeit in der Versorgung
der einzelnen Betriebe hatte zu schlimmen Mißständen geführt. Deshalb mußte auch immer
wieder von den Zentralstellen mit allem Nachdruck gefordert werden, daß von ihrer Seite
fede unmittelbare Belieferung der Rüstungsindustrie unterbleibt und die gesamten Zuweisungen
ausschließlich durch den Kommunalverband geschehen. Besonders wurde die Einrichtung von
Küchenbetrieben in den größeren Werken gefördert und streng daran festgehalten, daß alle
Zuweisungen an die Betriebe nur der betreffenden Arbeiterschaft zum unmittelbaren Genuß
verabreicht werden.
Zur Förderung des Kleingartenbaues wurde im Februar die Kleingartenbau—
abteilung eingerichtet. In mühevollster Kleinarbeit gelang es, rund 10000 Kleingärten im
Laufe des Jahres in Aufsicht zu nehmen. Es wurde für Samen- und Düngerbeschaffung,
Bodenverbesserung, Wasserleitungsanschluß und rationellsten Anbau und Wechsel der Früchte
gesorgt. Mit Hilfe der Stadtgärtnerei wurden 11,, Million Gemüsesetzlinge abgegeben,
außerdem 119 4. Winterspinatsamen. Stand und Ausnützung der Kleingärten kann infolge
der rastlosen Tätigkeit der angestellten Gärtnerin und des eh enamtlich tätigen Leiters der
Abteilung als vorbildlich bezeichnet werden.
Der im Jahre 1916 eingeführte Kundenzwang beschränkte sich zunächst auf die
Haushaltungen. Er mußte bei der zunehmenden Knappheit der Warenvorräte und der dadurch
notwendigen Verbrauchseinschränkung auch ausgedehnt werden auf Anstalten und gewerb—
biche Betriebe. Die Versorgung der Anstalten bereitete hierbei insofern Schwierigkeiten,
als die Insassenzahl ständig schwankte, ein Teil derselben auch bereits durch die Lebensmittel—
karten Zuweisungen erhielt. Die Zuweisungen wechselten daher jeden Monat und bedurften
ständiger Neufestsetzung. Eine Anstaltsversorgungsabteilun g brachte die erforderliche
Regelung. Dagegen ließ sich im Berichtsjahre noch keine geordnete Versorgung der Wirt—
schaftsbetriebe erreichen. Die vorgeschlagene Einführung einer Gaststättenmarke
wurde durch den Stadtmagistrat abgelehnt; andere feste Unterlagen waren nicht zu gewinnen.
Es erfolgten daher zwar monatlich Zuweisungen der verschiedenen Lebensmittel an die
einzelnen Gastwirtekorporationen auf Grund vieler und langer Besprechungen mit diesen; doch
war die Regelung noch nicht zufriedenstellend, denn es wurden nicht selten die einen Betriebe
doppelt, die anderen ungenügend versorgt und die letzteren konnten sich dann nur durch
wilden Einkauf befriedigend eindecken. Zweifellos verkauft auch ein Teil der Wirtschaften
zugewiesene Lebensmittel über die Höchstpreise und markenfrei an Verbraucher.
Der Kundenzwang hat sich 1917 voll bewährt. Er wurde für weitere Lebensmittel
eingeführt und noch weiter ausgebaut. Für gelegentliche Verteilungen wurde ein „Anhang zum
Lebensmittelbuch“ ausgegeben. Auf diesen wurden rationsweise abgegeben Lebküchnerei—
erzeugnisse, Dörrobst, Sauerkraut, Gemüsekonserven u. a. Da für Dienstboten und andere
in die Verpflegungsgemeinschaft des Haushalte aufgenommene Angestellte bei Stellenwechsel