Volltext: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1917 (1917 (1919/20))

Gewerbe⸗- und Straßenpolizei 
In der Nähstube der Polizeipflegerin, die der städtischen Altbekleidungsstelle 
angegliedert ist, wurden, wie in den Vorijiahren, eine Reihe von Mädchen und Frauen, 
die sich offenbar für Fabrikarbeit nicht eigneten, nutzbringend beschäftigt. Der von der 
städtischen Kriegsfürsorge für die Nähstube gewährte monatliche Zuschuß kam nicht nur diesem 
Betriebe, sondern auch anderweitig Unterzubringenden zu gute. 
Die reichlich angebotene Fabrikarbeit erübrigte die Inanspruchnahme der Arbeits— 
stube für Strafentlassene. Die von der Hauptstelle für Gefangenenfürsorge gewährten 
Zuschüsse (800 A) konnten vielfach zur Unterstützung entlassenener Sträflinge, besonders 
auch zur Unterbringung Ausgewiesener in auswärtigen Arbeits- oder Dienststellen, verwendet 
werden. 
Den dem Krankenhaus polizeilich zugewiesenen, sittlich gefallenen Mädchen und 
Frauen wurden von der Polizeipflegerin ein besonderes Augenmerk zugewendet. Sie wurden 
so viel als möglich von ihr besucht. Außerdem nahm sich ihrer eine Dame noch durch wöchentliche 
Besuche an, wobei sie ihnen Handfertigkeiten beibrachte, mit ihnen sang, ihnen vorlas usw. 
Im Berichtsjahr mußte gegen eine neue der Jugend drohende Gefahr vorgegangen 
werden, gegen die Musik in den Automatenwirtschaften. Erfreulicherweise stellte 
die Polizei den Mißstand durch Verbot der Musik in den Automatenhallen bald ab. 
Allein durch die Polizei wurden 119 Kriegerfrauen und »witwen der Polizei— 
pflegerin überwiesen und zwar aus folgenden Ursachen: wegen Diebstahls 11, Unterkommens- 
losigkeit 19, gewerbsmäßiger Unzucht 27, Verdachts unsittlichen Lebenswandels 17, Kuppeleis, 
verbotenen Verkehrs mit Kriegsgefangenen 8, Widerstands 20, Trunksucht 2, Geistesgestört— 
heit 7, Selbstmordversuchs Z und wegen Mordes 1. Etwa 300 Hausbesuche in Krieger— 
familien haben der Polizeipflegerin tieftraurige Einblicke gewährt. Nicht selten fand sich an 
Stelle des stückweise verkauften Hausrats nur noch ein gemeinsames Bett für Mutter, 
Freund und Kind, Schmutz, Unrat und Lumpen vor. Mit den leider nur wenig wirksamen 
Mitteln der Androhung der Entziehung der Kinder, Meldung bei der Kriegsfürsorge behufs 
Entziehung der Zusatzunterstützung, Mitteilung an die Sittenpolizei usw. mußte dagegen 
vorgegangen werden. Häufige Nachschau bewirkte in manchen Fällen Besserung, in anderen 
Fällen mußte Fürsorgeerziehung für die Kinder und Aufnahme ins Arbeitshaus für die 
Mutter in Anwendung kommen. 
Für die Pfleglinge wurden 4273 (3803) Gänge gemacht uud 2486 (2 440) schriftliche 
Arbeiten erledigt. Der Gesamtaufwand für die Beherbergung, Verköstigung, Reisegeld, 
Kleidung usw. stellt sich auf 39941,51 (33 730,86) „6. Von Vereinen, Wohltätern, von der 
Hauptstelle für Gefangenenfürsorge, Armenpflege usw. wurden hievon 88 941,51 (32 739.36) M 
erstattet, der Rest mit 1000 M wurde durch die Stadtkasse gedeckt. 
V. Gewerbe⸗- und Straßenpolizei. 
Nachschau in Fabriken. UÜber die Beschäftigung von weiblichen und 
ftugendlichen Personen und die Beobachtung der gesetzzlichen Vorschriften, insbesondere 
der Reichsgewerbeordnung, wurde in 1028 (845) Fällen Nachschau in den hiesigen Fabriken 
vorgenommen, wobei sich 864 (607) Beanstandungen ergaben. Sodann fand in offenen 
Verkaufsstellen mit über 20 Personen in 36 (27) Fällen Nachschau statt, die zu 5 (4) 
Beanstandungen führte. 
Nachschau in handwerksmäßigen Betrieben. Gemäß der zum Vollzuge der 
Verordnung vom 9. Juli 1900 und der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 13. Juli 1900 
ergangenen Ministerialentschließung vom 18. Dezember 1900 über die Beschäftigung von
	        
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