fullscreen: Verwaltungsbericht der Stadt Nürnberg für das Jahr 1917 (1917 (1919/20))

Gemeindevertretung und verwaltung 
Es erhielten von den dienstleistenden ständigen Beamten und Lehrkräften im Hauptberufe. 
hei einem jührlichen Dienst— 
einkommen Die ledigen 
bis Männer Frauen 
Mäë —0 4 
2400 ausschl. 
1800 , 
2100 — 
3000 
3600 
4200 
4800, 
ab 1. April 9) 
2400 einschl. 20 
2401 3600 , 50 
3601 4800 . 37,50 
4801 6000 , 25 
6001 ab — 16.266 
Daneben erhielten die Verheirateten beiderlei Geschlechts für jedes Kind unter 16 Jahren 
noch monatliche Kinderzulagen von je 56 ab 1. April und 10 Ab ẽ ab 1. Oktober. 
Durch Beschlüsse vom 24. und 28. August wurden die vollbeschäftigten berufsmäßigen, 
städtischen Beamten, die ständigen Lehrkräfte und die ständigen Arbeiter zur Ermöglichung 
größerer Winteranschaffungen (Heizstoffe, Bekleidungsstücke, Lebensmittel usw.) ermächtigt, 
einmal einen Vorschuß bis zur Höhe eines Monatsbetrages zu erheben. Dieser Vorschuß 
wurde auf die seit 1. Oktober erhöhten Teuerungszulagen angerechnet. 
Für die Neuregelung der laufenden Teuerungszulagen mit Wirkung vom 1. Oktober 
1917 gelten folgende am 22. November beschlossenen Vollzugsvorschri ften. 
1. a) Den Beamten mit einem jährlichen Diensteinkommen von mehr als 2400 A, 3 600 M. 4 800 A 
oder 6 000 M sind die Kriegsteuerungsbeihilfen gegebenenfalls bis zur Erreichung desjenigen jaäͤhrlichen Gesamt— 
betrages an Diensteinkommen und Kriegsteuerungsbeihilfen zu zahlen, den sie erhalten würden, wenn sie ein 
Diensteinkommen von nur 2 400 A, 3 600 Ab, 4 800 M oder 6 000 M bezögen. So erhält z. B. ein lediger Beamter 
mit 2450 M jährlichem Diensteinkommen: 2 450 670 .M. — zus. jährlich 3120 M, mit 3700 M jührlichem Dienst-— 
einkommen: 8 700.B500. M zus. jährlich 4 200.4, ein verheirateter kinderloser Beamter mit 2440 Ab 
jährlichem Diensteinkommen: 2440 860 M — zus. jährlich 8 300 MW&6, mit 3660 4 jährlichem Diensteinkommen: 
3 650 790 M — zus. jährlich 4440 &. 
b) Soferne ständige Beamte nach den vorstehenden Bestimmungen weniger bekommen würden als die 
ihnen gleichstehenden Staatsbeamten an laufenden Unterstützungen nach den Min.Bek. vom 6. Juni 1917 und. 
oom 28. August 1917, wird ihnen eine persönliche Ausgleichszulage bis zur Höhe dieser staatlichen Süätze gewährt 
Die Anweisung bedarf in allen Fällen der Genehmigung des hier allein zustündigen Personalreferates. In Betracht 
kommen hier nur verheiratete Beamte der Gehaltsklassen 3, 4 und f, sowie verheiratete Lehrkräfte der Gehalts— 
tlassen 154 mit einem jährlichen Diensteinkommen zwischen 4801-5 500. M; diese Personen hätten an sich eine 
Kriegsteuerungsbeihilfe von jährlich 600 M zu erhalten, während sie beim Staate an Gesamtzulagen jührlich 732 AMb 
erhielten. In solchen Fällen, in welchen es übrigens keiner förmlichen Gesuche, sondern nur der Vorlage der 
UÜbersichten bedarf, kann deshalb durch Anweisung des Personalreferates eine persönliche Ausgleichsbeibilfe 
bis zur Höhe von jährlich 42 M bewilligt werden. 
2. Bei Feststellung des Diensteinkommens wird zunüchst das gehaltsordnungsmäßige Diensteinkommen 
zuzüglich der allgemeinen Gehaltszulage von 100.46 oder einer ähnlichen Gehaltszulage, das reine Taggeld. 
Monatsgehalt usw. berücksichtigt. Dem Diensteinkommen werden auch regelmäßige Funktionszulagen, Zivilpensionen. 
reichsgesetzliche Familienunterstützungen zuzüglich aller Zusatzunterstützungen oder Hinterbliebenenbezüge, gleichaültig 
aus welchen Quellen sie fließen, hinzugerechnet. 
60 
50 
40 
y Beschlüsse vom 27. März 1917. 
) 13. und 20. November 1917.
	        
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