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Personalstand. Näheres hierüber im Statistischen Jahrbuch der Stadt Nürnberg,
Abschnitt XIX: „Allgemeine Verwaltung und Finanzwesen der Stadtꝛ. Am Ende des Be—
richtsjahres waren einschließlich der zum Heeresdienst einberufenen Beamten, jedoch ohne die
Magistratsmitglieder und die nicht stimmberechtigten Rechtsräte und ohne die Aushilfskräfte,
2645 (2704) Beamte, davon 348 (414) nicht in Gehaltsklassen eingereihte, vorhanden. Zum
Heeresdienst waren bis Schluß des Jahres 1360 Beamte einberufen. Bis zum 31. Dezember
1917 waren gefallen: 156 städtische Beamte, in Gefangenschaft geraten: 49 Beamte und ver—
mißt: 11 Beamte.
Gehaltsverhältnisse. Die Gehälter der zum Heeresdienst einberufenen Beamten
vurden auf Grund des 8 66 des Reichsmilitärgesetzes vom 6. Mai 1880 weitergezahlt.
Die seit 1. Juli 1915 gewährte Allgemeine Gehaltszulage von jährlich 10006
für die ständigen Beamten der „Gehaltsordnung für die eingereihten Beamten“ Klassen 8
nit 16, der „Gehaltsordnung für die nicht eingereihten Beamten“ und für die ständigen Lehr—
kräfte der Gehaltsklasse7 ist durch Beschlüsse der städtischen Kollegien vom 13. und 20. November
ab 1. Oktober für ruhegehaltsberechtigt und als Bestandteil des Grundgehalts
erklärt worden.
Teuerungszulagen. Durch Beschluß vom 27. März wurde den ständigen Beamten
und Lehrkräften aller Gehaltsklassen im Hauptberufe, soweit sie nicht zum Heeresdienst eingezogen
sind, für das Jahr 1917 eine einmalige, nicht ruhegeldfähige, außerordentliche Gehaltszulage
von je 2004 gewährt. Die sämtlichen dienstleistenden Aushilfskräfte im Hauptberufe
einschließlich derjenigen im Verwaltungsdienste und im Straßenbahnfahrdienste und der Aus—
hilfslehrerinnen erhielten rückwirkend vom 1. Januar 1917 an für das Jahr 1917 eine
einmalige außerordentliche Taggeldzulage von täglich 60 9. War seit 1. Januar bereits eine
Erhöhung der Bezüge erfolgt, so war diese auf die neue Taggeldzulage von 60 — anzurechnen.
Für das letzte Vierteljahr 1917 wurde den männlichen Aushilfskräften eine weitere außer—
ordentliche Taggeldzulage von 1,20 A, den weiblichen von 0,90 M für den Tag gewährt.
Außerdem erhielten die weiblichen unständigen Aushilfsbeamtinnen, sowie die ständigen
und unständigen Arbeiterinnen, welche an Stelle von männlichen Personen im Außendienste
der Stadt tätig sind — in erster Linie Aushilfsstraßenbahnführerinnen und -shaffnerinnen,
Messerableserinnen, die Ermittlerinnen der Kriegerhinterbliebenenfürsorgestelle, die
Arbeiterinnen beim Gaswerk, bei der Straßenreinigung usw. — mit Wirkung vom
l. Oktober 1917 an in jederzeit widerruflicher Weise zu ihrer Taggeldzulage von 90 4— eine
weitere außerordentliche Zulage von 30 für den Arbeitstag in Form einer „Außen—
dienstzulage“. Ständigen Beamten und Aushilfskräften, die wie bei der Heilstätte Engel—
hal, beim Heiliggeistspital, Sebastianspital, Krankenhaus freie Wohnung mit Beheizung
und Beleuchtung sowie freie Verköstigung in städtischen Anstalten erhielten, wurden die
einmalige Gehaltszulage wie die außerordentlichen Taggeldzulagen nur zur Hälfte gewährt.
Den städtischen Pensionisten und Hinterbliebenen von städtischen Angestellten
Beamten, Lehrkräften, Arbeitern und Arbeiterinnen) wurden, unbeschadet der bisher schon
gewährten Unterstützungen, für das Jahr 1917 einmalige außerordentliche Beihilfen bewilligt.
Es erhielten bei einwandfreier Dienstzeit'die Pensionisten mit einem jährlichen Ruhegehalte
bis zu 2500 A je 100 Mb, die Witwen mit einem Witwengelde bis zu jährlich 1200 M0,
ohne versorgungsberechtigte Kinder je 5200, mit 1 Kind je 606, mit 2 Kindern je 70 &6,
mit 3 Kindern je 80 „, mit 4 Kindern je 90 MA, mit 5 und mehr Kindern je 100 M. Die
gleichen Beihilfen wurden für das Jahr 1917 unter den vorstehenden Voraussetzungen auch
denjenigen Pensionisten und Hinterbliebenen von städtischen Angestellten gewährt, welche erst
nach dem 1. Januar 1917 in den Genuß eines Ruhegehaltes oder einer Hinterbliebenen—
versorgung kamen. Die laufenden Kriegsteuerungszulagen wurden weiterhin wesentlich erhöht.