Schulen
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8 1. Unter der Bezeichnung „Städtische Handelskurse für Abgangsschülerinnen höherer Mädchen—
schulen“ errichtet die Stadtgemeinde Nürnberg in Verbindung mit der Handelsschule für Mädchen besondere
Handelskurse für solche Mädchen, die eine höhere Mädchenschule mit dem Reifezeugnis verlassen haben und sich
für den kaufmännischen Beruf vorbereiten wollen.
S 2. Die Kurse umfassen 2 Jahresklassen. Der Aufbau des Lehrplans ist jedoch derart, daß die
Schülerinnen schon nach einem Jahr eine in sich abgeschlossene kaufmännische Vorbildung erhalten, die sie
befähigt, in einfachere kaufmännische Geschäfte einzutreten; die zweite Klasse ist für jene Schülerinnen bestimmt,
die beabsichtigen, in Großhandels-, Speditions- Kommissions- und Bankgeschäfte einzutreten, oder welche die
Aufnahme in eine Handelshochschule anstreben.
8 83. Die Kurse werden vom Direktor der Handelsschule für Mädchen geleitet und unterstehen der
Aufsicht der Regierung von Mittelfranken. Den Unterricht erteilen Lehrkräfte der Handelsschule für Mädchen;
er findet in den Räumen dieser Schule statt.
8 4. Das Mindestalter für die Aufnahme ist in der Regel das zurückgelegte 16. Lebensjahr;
Schülerinnen über 18 Jahren können auf Vorschlag des Direktors im Einverständnis mit der Lokalschulkommission
nur mit besonderer Genehmigung der Regierung aufgenommen werden.
8 5. Das Schulgeld beträgt jährlich 36 46, es ist in zehnmonatlichen Teilbeträgen jeweils im voraus
zu entrichten.
8 6. Die Schulordnung und die Bestimmungen über die Schulzucht der Handelsschule für Mädchen
finden auf die Handelskurse sinngemäße Anwendung; soweit diese ausdrückliche Festsetzungen nicht enthalten, sind
die Schulordnung für die höhere Mädchenschule in Bayern vom 8. April 1911 und die Vollzugsbestimmungen
zu dieser Schulordnung vom 9. Juni 1916 maßgebend.
8 7. Die Lehrgegenstände und die ihnen in den beiden Klassen zugewiesenen Wochenstunden ergeben
sich aus folgender Stundentafel: Wochenstunden
Lehrgegenstände: 1. Kl. 2. Kl.
Deutsch.
Kaufm. Briefverkehr und Kontorarbeiten
Französisch ...
Englisch. —
5. Rechnenn.
6. Buchführung ... .
7. Handelskunde und Volkswirtschaft..
8. Wirtschaftsgeographie und Wirtschaftsgeschichte.
9. Bürger- und Gesetzeskunde. ..
10. Schönschreibeee.
11. Stenographie..
13. Maschinenschreiben..
Lehrplan.
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1. Deutsch.
1. Klasse: UÜbungen im schriftlichen Gedankenausdruck, (Auffinden und Gliedern der Gedanken,
Ausarbeitung von Aufsätzen). Stoffe zu den Aufsatzübungen bieten sämtliche Unterrichtsgegenstände; doch sind
auch Themen allgemeinen Inhalts zu behandeln. Das Wichtigste aus der Stillehre. Vortrag von Gedichten.
2. Klasse: Fortsetzung der UÜbungen im schriftlichen Gedankenausdruck. UÜUbungen in freier Rede.
Lesen und Besprechen von —A volkswirtschaftlichen oder ähnlichen Inhalts. Das Wichtigste
aus der Verslehre im Anschluß an den Vortrag von Gedichten.
2. Kaufmännischer Briefverkehr und Kontorarbeiten.
1. Klasse: Briefe über Warengeschäfte (Angebote, Preisanfragen, Bestellungen, Ausführung von
Aufträgen, Anzeigen des Empfangs von Waren, Beschwerde über mangelhafte Ausführung von Aufträgen und
Antworten darauf, Mahnbriefe und deren Beantwortung), Briefe über Zahlungen und einfache Wechselgeschäfte.
Quittungen, Schuldscheine, Empfangsscheine, Tilgungsscheine, Abtretungs- und Übertragungsscheine, Zeugnisse,
Vollmachten. Offentliche Anzeigen, Adressen, Postkarten, Postanweisungen, Zahlkarten, Schecks, Uberweisungen,
Wechsel, Postaufträge, Frachtbriefe, Telegramme.
2. Kla sse: Schwierigere Briefe über Waren⸗- und Wechselgeschäfte, Rundschreiben, Briefe im
Speditions⸗ Kommissions- und Bankgeschäft, Erkundigungs- und Auskunftsbriefe, Empfehlungs- und Kredit⸗
schreiben, Briefe in Fallimentsfällen, Briefe im Ein- und Ausfuhrverkehr. Eingaben und Berichte an Behörden.
Handhabung der Kopierpresse und verschiedener Vervielfältigungsapparate, Registrieren.