Gemeinnützige Anstalten, Armenwesen, Wohltätigkeit
menge von /2 1. während die auf die übrigen Personen treffende Tagesmenge von der
Milchverteilungsstelle nach den vorhandenen Vorräten jeweils festgesetzt wurde, wobei zwischen
weiblichen und männlichen Personen unterschieden wurde. UÜber die ausgegebenen Milchkarten
wurden Zähllisten geführt. Die Milchkarten waren mit abzutrennenden Abschnitten für
jeden einzelnen Tag versehen. Es erhielten: die Kinder im 1. und 2. Jahr 11 Vollmilch,
die Kinder im 3. und 4. Jahr 8/41 Vollmilch, die Kinder im 5. und 6. Jahr .1 Vollmilch,
die Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Jahres /1 Vollmilch, die
schwangeren Frauen in den letzten 3 Monaten vor der Entbindung 8/41 Vollmilch, Kranke
die Tagesmenge, die vom Ausschuß für Krankenernährung jeweils auf Grund ärztlichen
Zeugnisses festgesetzt wurde, die stillenden Frauen außer der Menge, die auf das zu stillende
Kind traf.“ 21 Milch, die Personen über 75 Jahre 2/2 1 Milch, die nicht unter die vor—
stehenden Kategorien fallenden weiblichen Personen eine M (Magermilch) 1.Karte, die
männlichen eine MeII-Karte. Bei den Kindern trat dabei eine Kürzung in der Weise ein,
daß an einen Haushalt, der nicht mehr als 3 Kinder unter 14 Jahren umfaßte, für diese
sKinder Milchkarten mit keinem höheren Bezugsrecht als für insgesamt 21 ausgegeben wurden.
Bei einen Haushalt, der mehr als 3 Kinder unter 14 Jahren umfaßte, wurde von der
Milchmenge, die 21 übersteigt, nur die Hälfte gewährt. Milchkarten erhielt im allgemeinen
jede Person, die in Nürnberg polizeilich gemeldet und zum Bezug einer Brotkarte berechtigt
war, mit Ausnahme der Selbstversorger (der Kuhhalter nebst seinen Haushalts- und Wirt—
schaftsangehörigen) und der Ortsfremden, die sich nicht länger als eine Woche in Nürnberg
aufhielten. Bei der folgenden Kartenausgabe vom 8. Februar 1917 erfolgte die Belieferung
in gleicher Weise, nur erhielten die männlichen Personen im Alter zwischen 15 und 75 Jahren
keine Milch, soweit sie nicht eine Sonderzuweisung wegen Krankheit bekamen. Während die
am 6. Januar 1917 ausgegebenen Karten bis 11. Februar 1917 liefen, erfolgte bei der
Ausgabe vom 3. Februar 1917 die Ausgabe erstmals für eine 8 wöchentliche Gültigkeitsdauer.
Bei der Ausgabe vom 30. November 1917 trat eine Anderung in der Belieferung insoferne
ein, als hier erstmals die Kinder im J. und 2. Jahre 8/1 Vollmilch statt bisher II, Kinder
im 3. und 4. Jahre ,2 1 Vollmilch statt bisher 8/41 erhielten. Kinder im 5. und 6. Jahr
erhielten wie bisher 1 Vollmilch, Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des
14. Jahres 41 Vollmilch, Schwangere in den letzten drei Monaten vor der Entbindung
341 Vollmilch, Stillende außer der Milch für das Kind /21 Milch, männliche und weibliche
Personen vom Beginn des 70. bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres 41 Vollmilch,
männliche und weibliche Personen über 75 Jahre 1/21 Vollmilch, Kranke die vom XV
für Krankenernährung genehmigte Tagesmenge, weibliche Porsonen vom vollendeten 14. bis
zum Beginn des 70. Lebensjahres, mit Ausnahme der Schwangeren⸗, Stillenden- und Alters—
milchberechtigten eine Mag ermilchkarte, die gleichzeitig zum Bezug von Buttermilch,
Speisequark und Dauermilch berechtigte.
Von dem Gesamteingang an Milch im Jahre 1917 zu 25 335 1611 wurden 17583846]
als Vollmilch abgegeben, 7751315 1 wurden entrahmt.
Milchverteilungsstelle. Die Leistungsfähigkeit der Abmelkwirtschaften
in der Umgebung Nürnbergs, die im Frieden die Hälfte des gesamten Milchbedarfs Nürnbergs
deckten, ging im Kriege sehr zurück. Aber auch in der Verteilung der hereinkommenden
Milch an die Einwohnerschaft zeigten sich schwere Mißstände. So blieb der Stadt nichts
weiter übrig als die Herbeischaffung und Verteilung der Milch selbst in die Hand zu
nehmen. Zu diesem Zweck wurde die städtische Milchverteilungsstelle —*
die nc 20. Dezember 1916 den Einkauf und die Verteilung der Milch für die gesamte
Einwohnerschaft Nürnbergs besorgt. Es kam vor allem darauf an, aus den Nürnberg
zugewiesenen Milchlieferungsgebieten möglichst viel Milch in die Stadt zu bringen