Volltext: Hans Sachs

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da ficht er alles noch vielfach beffer, als es der Herold gefchildert. 
Mit warmen Derfen, wie fie nur die Liebe zur Daterftadt und zu 
ihren erprobten Einrichtungen eingeben fann, {chließt er fein Lied: 
Aus hoher Gunft ih mich verpflicht, 
Zu voNenden dies Lobgedicht 
Zu Ehren meinem Daterland, 
Das ich fo hoch Lobmwirdig fand 
Alis ein blühender Rofengart, 
Den Gott ihm felber hat bewahrt 
Durch fein Genad bis auf die Seit, 
Bott geb noch lang, mit Einigkeit, 
Auf daß fein Lob grün, blüh und wachs, 
Das münfchet von Mürnberg Bans Sachs. 
Bemerkenswerte Ereigniffe, die den Ruhm der Daterftadt 
verkünden, hält er in feinen Reimen fejft. Der Einritt und 
Aufenthalt des römifchen Königs Ferdinand im Jahre 1540 
und Kaifer Karls V. im folgenden Jahre bieten ihm wilfom- 
menen Anlaß zu eingehenden, lebendigen und Fkulturgefchichtlich 
anziehenden Schilderungen. Dem berühmten Schembartlauf 
und feinem Uriprung, fowie dem ritterlichen Gefellenftechen 
widmet er längere Gedichte. 
Als ein zornerfüllter Patriot aber erhebt er feine Stimme 
gegen den fchlimmften Feind der Stadt, den Markgrafen von 
Brandenburg Kulmbach Albrecht Alcibiades. Markgraf Albrecht 
hatte dem gegen die unberechtigten AMachtanfprüche und Die 
Bedrängung der evangelifchen Stände durch Kaifer Karl V. 
1550 gegründeten Fürftenbunde, an deffen Spige 1551 Der 
vom Kaifjfer abgefallene Kurfürft Morig von Sachjen getreten 
war, feinen Beiftand geliehen, ohne allerdings dem Bunde 
beizutreten. Obfchon Aürnberg durch eine Steuer von 100000 
Gulden der Sache des Bundes fich günftig gezeigt, wenn es 
auch eine Anfchließung an diefen als unvereinbar mit feinen 
Pflichten gegen Kaifer und Reich abgelehnt hatte, und obfchon 
ihm noch im April von den Fürften die bündige Verficherung 
geworden war, daß Stadt und Gebiet in feiner Weije heim: 
gefhucht, die Handelsftraßen frei und offen gehalten und, falls 
das Gebiet berührt werden müßte, mit der größten Scho- 
nung verfahren werden follte: fo fiel doch der Markgraf 
auf feinem durch Mord und Brand bezeichneten Raubzuge
	        
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