Volltext: Berichte über die Bayerische Landes-Industrie-, Gewerbe- und Kunst-Ausstellung zu Nürnberg 1882

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Nachtlichter- Fabrikation zur Anschauung gebracht. Es sei hier nur daran 
erinnert, dass im Jahre 1861 der Wert dieser Produktion in Nürnberg und 
Fürth 400000 fl. betrug! Ferner waren hier zu sehen: Hopfen-, Flaschen-, 
Pack- und Siegellacke, Wichsen etc., sodann die zu Emballagen von Seifen 
etc. dienenden Zinnfolien (als chemisch reine Zinn- und als Staniolfolien), 
sowie Bleifolien; die Herstellung der Folien mittelst vom Wasser getriebener 
Schwanzhämmer wurde schon im 17. Jahrhundert in Nürnberg versucht. 
Jetzt werden die Staniole durch Walzwerke hergestellt oder es wird das 
in Platten gegossene Zinn durch Walzwerke gestreckt und dann ausge- 
hämmert. Zu sehen waren auch gefärbte Zinnfolien und mit Zinn über- 
zogene Bleifolien. 
Die Zündholzfabrikation wurde 1875 in Bayern in 386 Betrieben aus- 
geübt (120 in Niederbayern, 104 in Schwaben, 49 Pfalz, 41 Oberbayern, 
17 Unterfranken). Ausgestellt hatten 5 Firmen, davon insbesondere die 
um die Einführung der Fabrikation „schwedischer‘‘ Zündhölzer in Bayern 
hochverdiente Firma Gebr. Buz in Augsburg und die bezüglich ihrer Ent- 
wickelung aus kleinen Anfängen interessante Fabrik von Anton Zimlich 
in Eichstätt. — Es werden alle Sorten in Bayern fabriziert: Die eigent- 
lichen „Phosphorzündhölzer‘‘, mit weissem, giftigem Phosphor in der Zünd- 
masse, an jeder Reibfläche sich entzündend, die sog. „Salonzündhölzer‘“ mit 
chlors. Kali und Schwefelantimon ete. ohne Phosphor, aber gleichfalls an 
jeder Fläche zu entzünden, und endlich die sogenannten „schwedischen‘‘ 
Zündhölzer mit phosphorfreier Zündmasse, nur an der roten, amorphen, 
nicht giftigen Phosphor enthaltenden, präparierten Reibfläche entzündbar. 
Bezüglich der Zulässigkeit der „Phosphorzündhölzer‘‘ ist wegen der 
Gefahren für Arbeiter und Konsumenten schon viel geschrieben und ge- 
sprochen worden. Das beste dürfte vielleicht doch schliesslich sein, diese 
und die sogenannten Salonzündhölzchen gänzlich zu verbieten. Vorderhand 
jedoch ist ihre Fabrikation noch erlaubt, und das Deutsche Reich mit 
der Beratung von Vorschriften. bezüglich der Fabrikation beschäftigt. 
Unsere bayerischen Verordnungen (dd. 11. Oktober 1849 und 8. April 1863) 
sind — wie mir von kompetenter Seite versichert wird — ganz gut und 
haben nur den Fehler, dass sie über Raum- und Ventilationsverhältnisse 
keine bestimmten Masse vorschreiben. Wenn durch solche Vorschriften 
auch die Arbeiter möglichst geschützt werden, wenn auch die Fabrikanten 
selbst (wie z. B. Zimlich) bestrebt sind, die Phosphorquantität in der Zünd- 
masse möglichst herabzusetzen, die Zündhölzer der ersten und der zweiten 
Kategorie sind und bleiben immer höchst gefährlich.
	        
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