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Einleitung.
Schutz und der Gewalt des Königs. Aber Zölle und Geleite sind durch
Verleihung oder Usurpation in die verschiedensten Hände übergegangen,
und wer vollends seine Warenbündel irgendwo zum Kauf oder Verkauf
öffnen will, bedarf dazu des Einverständnisses derjenigen Macht, welche
die für den Handelsverkehr mafsgebende öffentliche Gewalt am Orte aus-
übt. So geraten die nürnbergischen Händler, wenn sie die engere Um-
gebung der Stadt passiert haben, im Norden, Westen und Süden zunächst
unter brandenburgischen, im Osten und Südosten unter bayerischen Einflufs.
Letzterer begleitet sie donauabwärts bis Straubing und Passau, und im
Süden bis nach Tirol. Wo er aufhört, beginnt der Machtbereich der
Habsburger. An das hohenzollersche Territorium schliefst sich im Westen
das Gebiet der Herzöge von Württemberg an. Am Oberrhein sind die
Markgrafen von Baden und die in Heidelberg residierenden Pfalzgrafen
von besonderer Wichtigkeit. Das für die Frankfurter Messen bestimmte
Gut bedarf aufser brandenburgischem . auch würzburgisches, wertheimsches
und, da es Aschaffenburg passieren mufs, selbst mainzisches Geleit. Für
die Beziehungen zum Niederrhein geben neben Kleve und Geldern die
Herzöge von Brabant den Ausschlag, in deren Gebiet die Nürnberger
Kaufleute von altersher Zollfreiheit geniefsen. In Westfalen ist noch
immer die heilige Feme ein nicht zu ignorierender Machtfaktor. Die
Verbindungen nach Thüringen und Sachsen liegen in den Händen des
Bischofs von Bamberg, der Grafen von Henneberg und der Wettiner,
während endlich in Böhmen, Mähren und Ungarn dem Rechte nach der
Luxemburger Siegmund Herr ist. Zwischen diesen vergleichsweise gröfseren
Mächten schieben sich noch viele kleinere Reichsstände ein, so das Bistum
Kichstätt an der Münchner Strafse, so mehr nach Westen zu die Grafen
von Öttingen, durch deren Gebiet der Weg zur Nördlinger Messe und
weiterhin nach Ulm führt. Die sonstigen hier in Frage kommenden
reichsfreien Grafen und Herren in Schwaben und Franken und die vielen
landständischen Ritter, die an Selbstherrlichkeit kaum hinter jenen zurück-
stehen, einzeln aufzuzählen, würde zu weit führen, zumal sich an sie noch
eine schier unabsehbare Menge von Reichs- und Landstädten anschlielst,
mit denen, Nürnberg in Handelsbeziehungen und grofsenteils sogar in
einem auf Gegenseitigkeit beruhenden, privilegierten Zollverhältnis steht.
Alle diese kleinen und grofsen Mächte sind in der Lage, ihre auswärtigen
Angelegenheiten mehr oder weniger selbständig zu regeln. Wenn wir
daher nur nach der Zahl der politischen Faktoren gehen, mit denen
sich Nürnberg bei der Wahrnehmung seiner Interessen aus einander setzen
mufste, so können wir wohl ohne Übertreibung behaupten, dafs sein
diplomatischer Verkehr selbst den eines modernen Weltreiches übertroffen
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