fullscreen: Die reichsstädtische Haushaltung Nürnbergs (1. Band)

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Einleitung. 
Schutz und der Gewalt des Königs. Aber Zölle und Geleite sind durch 
Verleihung oder Usurpation in die verschiedensten Hände übergegangen, 
und wer vollends seine Warenbündel irgendwo zum Kauf oder Verkauf 
öffnen will, bedarf dazu des Einverständnisses derjenigen Macht, welche 
die für den Handelsverkehr mafsgebende öffentliche Gewalt am Orte aus- 
übt. So geraten die nürnbergischen Händler, wenn sie die engere Um- 
gebung der Stadt passiert haben, im Norden, Westen und Süden zunächst 
unter brandenburgischen, im Osten und Südosten unter bayerischen Einflufs. 
Letzterer begleitet sie donauabwärts bis Straubing und Passau, und im 
Süden bis nach Tirol. Wo er aufhört, beginnt der Machtbereich der 
Habsburger. An das hohenzollersche Territorium schliefst sich im Westen 
das Gebiet der Herzöge von Württemberg an. Am Oberrhein sind die 
Markgrafen von Baden und die in Heidelberg residierenden Pfalzgrafen 
von besonderer Wichtigkeit. Das für die Frankfurter Messen bestimmte 
Gut bedarf aufser brandenburgischem . auch würzburgisches, wertheimsches 
und, da es Aschaffenburg passieren mufs, selbst mainzisches Geleit. Für 
die Beziehungen zum Niederrhein geben neben Kleve und Geldern die 
Herzöge von Brabant den Ausschlag, in deren Gebiet die Nürnberger 
Kaufleute von altersher Zollfreiheit geniefsen. In Westfalen ist noch 
immer die heilige Feme ein nicht zu ignorierender Machtfaktor. Die 
Verbindungen nach Thüringen und Sachsen liegen in den Händen des 
Bischofs von Bamberg, der Grafen von Henneberg und der Wettiner, 
während endlich in Böhmen, Mähren und Ungarn dem Rechte nach der 
Luxemburger Siegmund Herr ist. Zwischen diesen vergleichsweise gröfseren 
Mächten schieben sich noch viele kleinere Reichsstände ein, so das Bistum 
Kichstätt an der Münchner Strafse, so mehr nach Westen zu die Grafen 
von Öttingen, durch deren Gebiet der Weg zur Nördlinger Messe und 
weiterhin nach Ulm führt. Die sonstigen hier in Frage kommenden 
reichsfreien Grafen und Herren in Schwaben und Franken und die vielen 
landständischen Ritter, die an Selbstherrlichkeit kaum hinter jenen zurück- 
stehen, einzeln aufzuzählen, würde zu weit führen, zumal sich an sie noch 
eine schier unabsehbare Menge von Reichs- und Landstädten anschlielst, 
mit denen, Nürnberg in Handelsbeziehungen und grofsenteils sogar in 
einem auf Gegenseitigkeit beruhenden, privilegierten Zollverhältnis steht. 
Alle diese kleinen und grofsen Mächte sind in der Lage, ihre auswärtigen 
Angelegenheiten mehr oder weniger selbständig zu regeln. Wenn wir 
daher nur nach der Zahl der politischen Faktoren gehen, mit denen 
sich Nürnberg bei der Wahrnehmung seiner Interessen aus einander setzen 
mufste, so können wir wohl ohne Übertreibung behaupten, dafs sein 
diplomatischer Verkehr selbst den eines modernen Weltreiches übertroffen 
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