Volltext: Nürnberg

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schwerden über Beeinträchtigung ihres Gewerbes durch 
derartige Privatunternehmungen ebenso, wie beeinträch- 
tigte Zünfte, an den Rath und erhalten Schutz. So er- 
klären sie z. B. 1492, indem sie eine grosse Zahl von 
Winkelhäusern namhaft machen, unter solchen Verkürz- 
ungen könnten sie sich nicht mehr nähren, wenn sie 
nicht auf die Strasse gehen sollten, der Rath möge „um 
Gottes und der Gerechtigkeit willen“ diese unprivilegirten 
Häuser nicht dulden. Im Jahr 1508 erhalten sie das 
Recht, das Haus des Wirthes Kolb zu stürmen, der sie 
in ihrem Gewerb durch das Halten einer Privatanstalt 
beeinträchtigt hatte. Der Rath gibt 1492 eine besondere 
Instruktion über die Disciplin, die Preise und die Be- 
handlung Derjenigen, welche das öffentliche Haus be- 
suchen. Erwähnt werden: derartige Anstalten zuert 1356. 
Bis zum Jahr 1546 mussten bei den Bällen im Rath- 
haussaale immer einige dieser Personen unter der Mu- 
sik sitzen; von da an durften sie nicht mehr erscheinen, 
und 1562 wurde auf Betrieb der Geistlichkeit das öffent- 
liche Frauenhaus ganz abgeschafft. Der Juden hat sich 
die Stadt, nach verschiedenen gegen dieselben verübten 
Gewaltthätigkeiten, 1498 ganz entledigt. Sie waren bei 
dem Aufstand im Jahr 1348 aus der Stadt getrieben und 
ihre Häuser, welche den heutigen Marktplatz einnahmen, 
niedergebrannt worden. Kaiser Karl IV. erlaubte (1349), 
dass die Reste der Häuser niedergerissen würden, der 
Platz, da es an einem grossen Markt gebrach, zu einem 
Marktplatz eingeebnet, an die Stelle der Synagoge aber 
eine der Maria geweihte Kirche erbaut werde; doch 
wussten die Juden schon 1352 den Befehl vom Kaiser 
zu erwirken, dass sie wieder in die Stadt aufgenommen 
werden mussten; man wies ihnen einen Platz an, wo 
zehn Jahre vorher einige Gassen niedergehrannt waren, 
denselben, der noch jetzt die Judengasse heisst. Im Jahr 
1390 hielten der Herzog Friedrich von Bayern, der 
Burggraf von Nürnberg, die Bischöfe von Bamberg, Augs- 
burg und Würzburg, die Grafen von Oettingen und 
Werthheim unter Beisein von Abgesandten des Kaisers 
Wenzel in Nürnberg eine Versammlung, worauf be- 
schlossen wurde, dass sämmtliche christliche Unterthanen 
der genannten Herren gegen eine gewisse Abgabe ihrer 
Schulden an Juden ledig sein sollten und die Pfänder
	        
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