Full text: Nürnberg

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den viele lebenslänglich verbannt, keiner jedoch, wie es 
scheint, am Leben gestraft. Auch Karl IV. mochte die 
Klagen nicht ganz unbegründet finden, wollte aber wohl 
seine Anhänger nicht beeinträchtigen (Ulmann Stro- 
mer, wie bemerkt, einer der Aufständischen, erfreute 
sich gleichwohl der besondern Gunst Karl’s IV., der ihm 
mehrere Judenhäuser schenkte). Die Gährung dauerte 
fort und gegen das Ende der Regierung Karls müssen 
doch noch acht Handwerker in den kleinen Rath aufge- 
nommen werden, eine Anzahl, die freilich keinen andern 
Einfluss üben konnte, als dass sie den Bürgern die Mei- 
nung beibrachte, sie hätten jetzt wirklich beim städtischen 
Regiment Etwas zu sagen. Im Inneren der geschlossenen 
Geschlechter gestaltet sich, vielleicht zum Vortheile der 
Stadt, die Verfassung noch aristokratischer. An der 
Spitze des kleinen Rathes stehen sieben Rathsherren (Sep- 
temviri), aus diesen sind drei die obersten Hauptleute 
(Triumviri) und von diesen sind (seit 1402) die zwei Ael- 
testen die obersten Beamten des kleinen Staates; sie 
heissen von der städtischen Steuer oder Losung .‚Losun- 
ger“ und haben allein das Recht der Verwaltung von 
Einnahme und Ausgabe. Die kaiserlichen Rechte bezüg- 
lich der Rechtspflege und der Aufsicht über den innern 
Haushalt gingen durch verschiedene kaiserliche Privi- 
legien nach und nach völlig in die Hände des Rathes 
über; das Schultheissenamt wurde gegen Erlag einer an- 
sehnlichen Geldsumme an den Kaiser (200,000 fi.) im 
Jahr 1571, nach dem Tode des Schultheissen Joachim 
von Westhausen, mit der Würde des obersten Rathsherrn 
vereinigt; auch den ursprünglich kaiserlichen Waldbeam- 
ten, den Waldstromern und Kolern, wurden, wie oben be- 
merkt, ihre Rechte auf den Wald abgekauft. Im Uebri- 
gen wurde das städtische Regiment weise geführt und 
auch der Rathsherr bei Vergehuhgen nicht geschont; 1469 
wird eines der angesehensten Mitglieder des Rathes, 
der Losunger Nikolaus Muffel, wegen Veruntreuung öf- 
fentlicher Gelder hingerichtet, nachdem man ihn vorher, 
wie jeden andern schweren Verbrecher, in das Lochge- 
fängniss unter dem Rathhaus gesetzt und auf die Folter 
gespannt hatte. Die innere Polizei wird mit Strenge ge- 
handhabt; Gewerbtreibenden, welche ihre Abnehmer an 
Maas und Gewicht verkürzen. wird die Stadt auf kürzere
	        
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