der erste Burggraf, welcher dem Hause Hohenlohe
nicht mehr, sondern dem Hause Zollern angehörte;
er wohnte im Jahr 1200 bereits auf der Burg in Ka-
dolzburg, vier Stunden von Nürnberg gelegen (Ca-
doldesburc kommt zuerst 1157 urkundlich vor);
1210 wird zuerst ein Graf von Zollern (Conrad) als
Burggraf von Nürnberg urkundlich erwähnt. Die Ursache,
dass in dieser Zeit das Burggrafthum Nürnberg von der
Familie der Hohenlohe auf einen Zweig des Hauses Zol-
lern übergeht, ist in der Politik der hohenstaufischen
Kaiser zu suchen, welche mächtig gewordene Dynasten gern
aus ihrer Würde verdrängten und dieselbe an‘ schwächere
übergaben, um bei dieser Gelegenheit zugleich die alte
kaiserliche Dotation zu beschneiden und einen Theil da-
von den hohenstaufischen Hausgütern zuzuwenden. Das
Haus Hohenlohe scheint den Hohenstaufen in Franken
bereits zu mächtig gewesen zu sein. Kaiser Heinrich VL
versetzte also Gottfried, den Sohn des letzten hohenlohi-
schen Burggrafen, als Statthalter nach Italien und belehnte
den zoller’schen Grafen Friedrich mit dem Burg-
grafthum Nürnberg. Hatten unter den Hohenlohen zum
Burggrafthum Nürnberg nicht blos die Umgebung der
Stadt (doch nur vornehmlich auf dem linken Pegnitzufer),
die Landvogteien zu Altdorf und Schwabach, das Reichs-
schultheissenamt zu Neumarkt, die Bezirke von Kadolz-
burg, Langenzenn, Emskirchen und Rossstall gehört; so
wurden jetzt bei der Uebergabe an die Zollern die
Landvogteien Altdorf und Schwabach und das Reichs-
schultheissenamt zu Neumarkt zum Besten der hohen-
staufischen Kammer vom Burggrafenthum getrennt. Die
Zollern bleiben fortan im Besitz der Burggrafenwürde,
bis sie mit Brandenburg belehnt werden und 1427
die Burg mit den burggräflichen Rechten an die Stadt
Nürnberg verkaufen. Von da an heissen die in Franken
gebliebenen Glieder des zoller’schen Hauses Mark grafen.
Schon Kaiser Rudolph von Habsburg hatte den Burg-
grafen Friedrich III., seinen Schwager, der sich für
Rudolphs Wahl zum Kaiser sehr thätig erwiesen hatte,
1273 auf dem Reichstage zu Aachen unter einer Aus-
zeichnung mit dem Burggrafthum Nürnberg belehnt, wie
sie sonst nur bei der Belehnung von Fürsten statt fand;
ein wirkliches Fürstendiplom erhielt Burggraf Friedrich V.
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