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ein, das in dieser Form in Nürnberg nur noch ein Gegen-
stück in dem Thorgewölbebau des Vestnerthors aufzuweisen
hat, während sich sonst wohl nur wenige Beispiele solcher
Bauten aus derselben Zeit nachweisen lassen.
Um das Thor gegen die Wirkung der feindlichen
Geschosse zu schützen, ist es in einer bedeutenden
Krümmung angebracht und mündet nicht in der Stadtmauer-
linie, sondern auf der Seite der Bastei aus, durch die es
führt. Vor kurzem (1894) war es noch in seinem ganzen
ursprünglichen Zustande erhalten, aber die Anforderungen
des: so außerordentlich gesteigerten Verkehrs haben eine
Erweiterung des Einganges auf der Nordseite herbeigeführt.
Besitzt nunmehr das Thor für den Altertumsforscher
auch nicht mehr‘ den vollen Reiz der Ursprünglichkeit, so
kann man auf der anderen Seite nicht sagen, daß es in
ästhetischer Hinsicht verloren hat. In gewisser Beziehung
hat es sogar gewonnen. Durchschreitet man jetzt den
Thorweg, so ist das Bild, das uns plötzlich entgegentritt,
überraschender und freundlicher als früher, Die Brücke
erhebt sich zwar nicht mehr zu der ehemaligen Höhe, aber
um so mächtiger ragen die gewaltigen Basteien empor, auf
denen der alte Schloßbau zu thronen scheint, um so weiter
reicht jetzt der Blick hinaus in das Grün der hügeligen
Anlagen, die, durchschnitten von der Straße und den
Promenadewegen, durch den reichen Verkehr belebt sind.
Erst nach Überschreitung der Brücke sind wir in der Lage,
die Größe und Bedeutung des Basteibaues einigermaßen zu
übersehen, der bestimmt war, die Burg mit ihren beiden
Thorzugängen zu schirmen,
Nach Nordwesten ist die Hauptbastei zum Schutze der
Burg am weitesten vorgeschoben und durch zwei seitlich
angegliederte Vorbasteien von geringerer Höhe verstärkt.
Zur Deckung der Brücken schließt sich westlich vom Tier-
gärtnerthor und östlich vom Vestnerthor noch je ein Werk
an, das den Thordurchgang in seitlicher schußfreier Lage
vermittelt. Die in vielfachen Winkeln und zum Teile mit
scharfen Ecken angelegte Bastei, die durch einen in weiter
Krümmung sich herumziehenden Graben von außerordent-