Inhaltsverzeichnis: Die Nürnberger Bleistiftindustrie von ihren ersten Anfängen bis zur Gegenwart

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Zugleich mit ihnen erscheinen auch mehrere Gesellen, 
insbesondere die von den Kameraden erwählten Laden- 
gesellen. Das Rugsamt lässt indess keinen derselben vor 
mit der Motivierung, dass man sie bei ihrer nur privaten 
Inskription nicht als ordentliche Gesellen, noch viel weniger 
als gesetzlich autorisierte Korporation anerkennen und sich 
somit „von denselben auf keinen Fall in Absicht auf die 
Annahme des fraglichen Webers und Kürschners Ziel und 
Mass vorschreiben lassen könne.“ ?) 
Diesen Bescheid sollen die Geschworenen den Ar- 
beitern übermitteln mit dem Bemerken „dass man ihr 
mutwilliges Aufstehen mit grossem Missfallen ansehe und 
ihnen ernstlich gebieten lasse, um so gewisser ohne Ver- 
zug in ihre Werkstätten ruhig zurückzukehren und aller 
tumultuarischen Auftritte sich zu enthalten, als man sie 
ausserdem als Störer der öffentlichen Ruhe behandeln und 
mit ernstlichen Maassnehmungen gegen sie vorgehen werde.“ 
Um zugleich einen gütlichen Versuch zu machen, 
wird der Rugsknecht nach der Bleistiftmacherherberge?) 
gesandt, um den dort versammelten Gesellen „nochmals 
Frieden zu bieten“; zugleich überbringt er aber dem 
Herbergsvater den strikten Befehl, an die Ausständigen 
weder Speis noch Trank zu verabfolgen Auch wird zur 
Verhütung der befürchteten Exzesse der auf der Haupt- 
wache kommandierende Offizier ersucht, nach der Herberge 
sowohl wie nach der Riedel’schen Wohnung Patrouillen 
auszusenden.?) 
Der Rugsknecht kehrt sehr bald mit der Meldung 
zurück, die Gesellen dächten gar nicht daran, sich zu 
beruhigen, wie man das ja nicht anders erwartet hatte. 
I) Rugsamts-Prot. 12. Nov. 1800. f. 430a. 
2) Wo diese Herberge sich befunden hat, ist leider nicht mehr 
festzustellen, da in einer Aufzählung der Herbergen aller Handwerke 
(107) vom Jahr 1791 (im Stadtarchiv) die der Bleistiftmacher zufällig 
fehlt. 
3) Ibidem f. 4381.
	        
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