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gleichwohl publizieren, Sofort versammelten sich darauthin die
Geistlichen des Kulmbacher Bezirks zu Kulmbach, die des Hofe
Bezirks zu Hof und wiederholten ihren Protest gegen das In.
terim. Letztere erklärten mit einer Deutlichkeit, die nichts zu
wünschen übrig liess; „Die vorgeschriebene Kirchen - Ordnung
anzunehmen, seien sie unter gar keiner Bedingung entschlossen,
sondern sie wollten auf diesen Fall lieber samt und senders
ihren Abschied nehmen.“
Ausnahmen gab es freilich auch. Als zu Bayreuth Pfarrer
Prückner, dem Interims- Edikte gemäs, wieder im Messgewande
auf dem Altare erschien und anfing, den Segen, wie man die
Liturgie kurzweg nannte, lateinisch zu singen, erhob sich beim
Dominus vobiscum (der Herr sei mit euch) die ganze Gemeinde
und lief aus der Kirche, Die alte Kirchen - Ordnung des Mark-
grafen Georg vom Jahre 1533 hatte sich mit dem Leben des
Volkes bereits derart verwachsen, dass jeder Versuch, sie ihm
zu entreissen, scheiterte. Von jenem Augenblicke an wurde
keine Messe mehr in der Bayreuther Stadtkirche gelesen.
Eine solche Standhaftigheit setzte die Räte des Fürsten in
die äusserste Verlegenheit, in der sie an den Hof berichteten:
Es sei unmöglich, sich mit den „groben Bengeln“ zu ver
gleichen. Man müsse noch streugeren Befehl vom Kaiser er-
wirken. Allein man fürchtete — und nicht ohne Grund —,
durch eine allgemeine Verabschiedung der Priester das Volk zu
erbittern, und es währte nicht lange, so lenkte auch Albrecht ein.
Trotzdem er aber der kaiserlichen katholischen Partei überall
zu Willen war, setzte er doch die von Georg begonnene Säku-
ıarisation mit allem Eifer fort. (S. 0. 8, 71.)
Nach dem Schmalkaldischen Kriege lauerte Albrecht auf
»ine neue Gelegenheit zu Subsidien, Alle seine Regierungsan-
gelegenheiten bezogen sich auf diesen Brennpunkt, und galt es
ihm gleichviel, ob sie vom Kaiser oder von dem Feind des Kaisers
stammen sollten. Zu gleicher Zeit bot er — der Subsidien-Mann
— dem Kaiser wie dem Kurfürsten von Sachsen seine Dienste
an, ja er schickte seinen Gesandten sogar über das Meer nach
England um die Dienste gegen Frankreich anzubieten. Aber
nirgends wurden seine Angebote angenommen. Nun musste der
stolze Markgraf, der seit seinem Regierungsantritt keinen Landtag
in Finanzangelegenheiten berief — der Landtag von 1548 betraf
bloss die Publikation des Interims — 1550 in seiner Geldnot den
sauren Schritt an die Landstände doch thun. Sie bewilligten
eine Steuer („Umgeld“) auf 3 Jahre zur Tilgung der fürstlichen
Schulden
Das Geld hatte aber in seinen Augen wenig Wert. Gerade
zur Zeit seiner Geldklemme warf er im Rausch seiner Freigebig-
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