Volltext: Markgrafen-Büchlein

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zum Lohn hiefür die nach dem Aussterben des Förtsch’schen 
Geschlechts anheimgefallenen Güter (darunter Peesten), ferne 
die Amtshauptmannsstelle zu Kadolzburg. 
Seine Lehrer waren missgestimmt, dass der Prinz an ihren 
wissenschaftlichen Unterricht so wenig Gefallen fand, um. < 
grösseren aber an Leibesibungen (Reiten und Jagen) und am 
Verkehr mit Leuten aus dem niederen Volk (z. B. Pferdeknechten 
ete.). Doch war die Besorgnis der Lehrer, er werde einst auch 
seine Regentenpflichten vernachlässigen, unbegründet. Kur 
vor dem Tode des geächteten Albrecht Aleibiades (1557) über 
nahm er die Regierung seines Erblandes Ansbach une 
wurde in demselben Jahre auch vom König Ferdinand mit den 
schlesischen Herzogtum Jägerndorf belehnt, auf welchem Für 
stertum ein Teil” des Anspruchtitels des Brandenburgischen 
Hauses in Schlesien beruhte; denn nach seinem Tode ging es 
an den Kurfürsten von Brandenburg über. 
Die kaiserliche Administration des Fürstentums Bayreuth 
unter dem böhmischen Grafen Schliek dauerte noch über den 
Tod des Markgrafen Albrecht Aleibiades hinaus. Es bestand 
grosse Gefahr, dass dieses Fürstentum dem benachbarten Böhmen 
einverleibt werde, Des höhmischen Statthalters sehnlichster 
Wunsch war, Bayreuth als Lehen behalten zu dürfen. 
Doch die Verwandten des unvermählt gestorbenen Mark 
grafen Albrecht beanspruchten es init Recht "als ihr Erbe und 
drangen mit Entschiedenheit beim Kaiser auf seine Herausgabe, 
Da der Kaiser Ferdinand I (1556—64) wegen eines drohenden 
Türkenkriegs auf die Unterstützung der Fürsten — auch der 
Brandenburger — angewiesen war und überdies mehr deutsch 
gesinnt war als sein spanischer Vorgänger Karl V, überliess er 
das Bayreuther Fürstentum dem nächsten Verwandten Georg 
Friedrich**), der 1557 in Bayreuth unter dem Jubel der Bevöl- 
kerung Einzug hielt. 
Als nächstem Verwandten und als Vormund des Herzogs 
Albrecht Friedrich von Preussen, der 1568 auf den ersten 
Herzog Albrecht folgte, 1573 aber blödsinnig wurde, wurde ihm 
auch die Regierung dieses Landes übertragen. 
Lange Jahre wurden die preussischen Angelegenheiten von 
Ansbach aus geleitet; es bestand daselbst eine eigene preussische 
Kanzlei, Als Georg Friedrich von 1577—1584 seinen Aufenthalt 
in Preussen nahm, liess er die fränkischen Fürstentümer durch 
bestellte Statthaltereiräte verwalten und befahl sie dem Kur 
Fürsten Johann Georg von Brandenburg in Schutz. In 4 Ab- 
teilungen (die Hofratsstube für Justiz und Polizei, die Kammer- 
sachen, das Kahinet oder die Geheim- und Sondersachen und 
die preussischen Sachen) wurde die Verwesung des Landes den 
Rügen überlassen. 
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