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weisen, ebensowenig wie wir über die Art und Gestaltung der Steuern
und Abgaben, über ihre Verteilung und Aufbringung schon für die
älteste Zeit unterrichtet sind.
Wir haben ein vortreffliches Mittel, einen Einblick in die Haus—
haltung und die gesamte Finanzverwaltung der Stadt zu gewinnen,
in den Stadtrechnungen, die mit dem Jahre 1377 beginnend noch
heute im Königlichen Kreisarchiv zu Nürnberg aufbewahrt werden.
Wenn das Gesamtbild der städtischen Finanzen, das sie uns ent—
rollen, strenggenommen, wie die angeführte Jahreszahl zu erkennen
gibt, auch erst für spätere Zeiten gültig ist, so halten wir es doch für
zweckmäßig, schon an dieser Stelle — wir stehen am Ende des 18. Jahr—
hunderts — eine Beschreibung davon zu geben. Vieles, was uns die
zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts entwickelt zeigt, war damals sicher—
lich schon in seinen Anfängen vorhanden. Diese müßten wir hier, wo
wir überhaupt über die Machtbefugnisse des Rats berichten wollen,
doch schon besprechen. Und wenn wir nun auch der Folge der Zeiten
vorauseilen, so werden unsere Leser für diesen Verstoß gegen die Chro—
nologie hoffentlich dadurch entschädigt, werden, daß sie einen möglichst
unzerstückelten Gesamteindruck von dem Nürnbergischen Stadthaushalt
während des Mittelalters gewinnen.“)
Im 14. Jahrhundert fand die Rechnungsablage noch nicht von
Jahr zu Jahr statt, sondern in wechselnden Fristen, bald nach drei
oder 4 Monaten, bald nach längerer Zeit, bisweilen sogar über Jahres—
frist hinaus. Erst seit Beginn des 15. Jahrhunderts schloß die Jahres—
rechnung regelmäßig im Monat März innerhalb der Fastenzeit, mit Rück—
sicht auf die Neuwahl der Ratsmitglieder, für die der dritte Ostertag fest—
gesetzt war. Die Rechnung wurde abgelegt von den Losungern, denen
die Finanzverwaltung der Stadt oblag und deren in der Regel drei
waren, zwei Ratsherren aus den Geschlechtern und einen aus den
Handwerkern von den Genannten des Rats. Das geschah vor einem
Ausschusse des Rats, der gewöhnlich aus sieben Mitgliedern bestand,
zu denen immer der ältere von beiden zur Zeit geschäftsführenden
Bürgermeistern oder „Fragern“, wie sie genannt wurden, gehörte. Erst
später wurde das Amt der Losunger ein ständiges, ebenso wie das der
„Sieben Elteren Herren“ des Rats, vor denen sie die Rechnung ablegten.
Die Einnahmen der Stadt lassen sich unter die folgenden Rub—
riken zusammenfassen:
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*) Wir folgen dabei wieder zum Teil wörtlich der vortrefflichen Abhandlung
Hegels „Nürnberg“ Stadthaushalt und Finanzverwaltung“, Beilage XII zu Ulman
Stromer, in den Chroniken der deutschen Städte, Bd. J. S. 268 ff. Hegel nimmt
als Grundlage seiner Darstellung eine Stadtrechnung vom 2. Jan bis 6. April 1388.
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