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104. Fortsetzung.)
Zu dem Passauer Vertrag, der in den ersten Tagen des August
zwischen Kurfürst Moritz und seinen Verbündeten einerseits, dem Kaiser
und dem römischen Könige auf der anderen Seite abgeschlossen wurde,
yerweigerte er seinen Beitritt. Er nannte ihn eine „Verräterei Deutscher
Nation“ und erklärte seinen alten Freund Moritz für einen Judas. Aller⸗
dings war darin die für die Protestanten so äußerst günstige Lage nur
wenig ausgenützt, die Errichtung einer neuen Religionsordnung wiederum
von der Mitwirkung des Kaisers abhängig gemacht worden. Für den
Markgrafen aber lag der Grund zur Ablehnung einzig und allein darin,
daß ihm die Erpressungen an Geld und Gütern, die er angeblich in
Sachen der Religion und der Freiheit des Reichs gemacht hatte, in dem
Vertrage nicht garantiert worden waren. Fortan verfolgte er mehr noch
wie bisher sein Ziel, den Krieg auf eigene Faust, wenn möglich jedoch an
der Seite Frankreichs, weiterzuführen. Die kaiserlichen Mandate, die im
August von Augsburg ausgingen, konnten ihn in diesem Entschlusse
nur bestärken. Durch dieselben wurden seine sämtlichen Verträge mit
Würzburg, Bamberg und Nürnberg einfach kassiert und damit alles
vernichtet, was er sich mit einer gewaltigen Aufwand erheischenden
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besonderen Nürnberg betrifft, so hatte der Rat seine Beschwerden durch
eine Gesandtschaft, bestehend aus den Ratsherren Sebald Haller und
Jakob Muffel sowie ein Gutachten seines Konsulenten, Dr. Gugel,
beim Kaiser anbringen lassen. Das vom 25. August datierte, Nürn—
berg betreffende kaiserliche Mandat verurteilt in den schroffsten Aus⸗
drücken die „tyrannische, unchristliche und türkische“ Kriegsführung, mit
der der Markgraf die Stadt und ihr Gebiet wider des Reichs Ordnung
und den aufgerichteten Landfrieden freventlich und mutwillig heimgesucht
habe. Der Rat wird darin ermächtigt, wegen der erlittenen Schäden
gegen den Markgrafen und seine Helfershelfer, mit „ordentlichen Rechten
und in andere zulässige Weg, seiner Gelegenheit nach zu handeln“. Ein
am 27. August erlafsenes Gebot ergänzte diese Bestimmungen dahin, daß
alle Stände angewiesen wurden, den Nürnbergern wieder zu dem Ihrigen
— Priem's Geschichte der Stadt Rürnberg, herausgeg. v. Dr. E. Reide
erscheint soeben im Verlag der Joh. Phil. Raꝛv'schen Buchhandlung (J. Braun)
Theresienstratze 14 in einer Buchausgabe auf gutem Papier mit vielen
Abbildungen in ca. BeLieferungen à 40 Pfg. worauf wir die Leser unseres
Blattes noch ganz besonders aufmertsam machen. D. R.
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