Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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104. Fortsetzung.) 
Zu dem Passauer Vertrag, der in den ersten Tagen des August 
zwischen Kurfürst Moritz und seinen Verbündeten einerseits, dem Kaiser 
und dem römischen Könige auf der anderen Seite abgeschlossen wurde, 
yerweigerte er seinen Beitritt. Er nannte ihn eine „Verräterei Deutscher 
Nation“ und erklärte seinen alten Freund Moritz für einen Judas. Aller⸗ 
dings war darin die für die Protestanten so äußerst günstige Lage nur 
wenig ausgenützt, die Errichtung einer neuen Religionsordnung wiederum 
von der Mitwirkung des Kaisers abhängig gemacht worden. Für den 
Markgrafen aber lag der Grund zur Ablehnung einzig und allein darin, 
daß ihm die Erpressungen an Geld und Gütern, die er angeblich in 
Sachen der Religion und der Freiheit des Reichs gemacht hatte, in dem 
Vertrage nicht garantiert worden waren. Fortan verfolgte er mehr noch 
wie bisher sein Ziel, den Krieg auf eigene Faust, wenn möglich jedoch an 
der Seite Frankreichs, weiterzuführen. Die kaiserlichen Mandate, die im 
August von Augsburg ausgingen, konnten ihn in diesem Entschlusse 
nur bestärken. Durch dieselben wurden seine sämtlichen Verträge mit 
Würzburg, Bamberg und Nürnberg einfach kassiert und damit alles 
vernichtet, was er sich mit einer gewaltigen Aufwand erheischenden 
A 
besonderen Nürnberg betrifft, so hatte der Rat seine Beschwerden durch 
eine Gesandtschaft, bestehend aus den Ratsherren Sebald Haller und 
Jakob Muffel sowie ein Gutachten seines Konsulenten, Dr. Gugel, 
beim Kaiser anbringen lassen. Das vom 25. August datierte, Nürn— 
berg betreffende kaiserliche Mandat verurteilt in den schroffsten Aus⸗ 
drücken die „tyrannische, unchristliche und türkische“ Kriegsführung, mit 
der der Markgraf die Stadt und ihr Gebiet wider des Reichs Ordnung 
und den aufgerichteten Landfrieden freventlich und mutwillig heimgesucht 
habe. Der Rat wird darin ermächtigt, wegen der erlittenen Schäden 
gegen den Markgrafen und seine Helfershelfer, mit „ordentlichen Rechten 
und in andere zulässige Weg, seiner Gelegenheit nach zu handeln“. Ein 
am 27. August erlafsenes Gebot ergänzte diese Bestimmungen dahin, daß 
alle Stände angewiesen wurden, den Nürnbergern wieder zu dem Ihrigen 
— Priem's Geschichte der Stadt Rürnberg, herausgeg. v. Dr. E. Reide 
erscheint soeben im Verlag der Joh. Phil. Raꝛv'schen Buchhandlung (J. Braun) 
Theresienstratze 14 in einer Buchausgabe auf gutem Papier mit vielen 
Abbildungen in ca. BeLieferungen à 40 Pfg. worauf wir die Leser unseres 
Blattes noch ganz besonders aufmertsam machen. D. R. 
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