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Bald darauf fanden sich die Mitglieder des Schmalkaldischen
Bundes zu einem neuen Bundestage wieder in Schmalkalden zusammen.
Auch Nürnberg hatte eine Gesandtschaft geschickt, die Ratsherren Hiero—
nymus Paumgartner und Erasmus Ebner, die Prediger Osiander und
Veit Dietrich, sowie den Rechtsgelehrten Dr. Ketzler, die jedoch, weil
sie nicht in das „Verständnis“ willigten, übel angesehen und jedenfalls
sehr zurückgesetzt wurden. In Schmalkalden erschien nun auch Held,
der sich angeblich auf Grund seiner Instruktionen in sehr bedrohlichen
Worten vernehmen ließ, daß der Kaiser gesonnen sei, den Frieden nur
bis zu einem Konzil zu halten und daß es ihm widerstrebe, den
Frieden auch auf diejenigen Stände, die dem Nürnberger Anstand
entgegen kirchliche Neuerungen vorgenommen hätten, auszudehnen. Mit
diesen Drohungen stieß er den Bundesständen förmlich vor den Kopf.
Die Folge davon war, daß die Evangelischen nicht nur die Beschickung
des Konzils, sondern auch die Hilfe gegen Frankreich ablehnten und
das Aufhören der Religionsprozesse beim Reichskammergericht, sowie
die Ausdehnung des Friedens auf alle evangelischen Stände zur Be—
dingung einer Türkenhilfe machten. Der Antwort, die darüber (am
24. Februar) dem kaiserlichen Vizekanzler erteilt wurde, stimmten auch
die Nürnbergischen Abgesandten zu, obgleich sie „des vill lieber uber⸗
hebt gewest weren.“ Dagegen reichte der Rat auf eine erneute Auf—
forderung Helds wirklich (27. März 1537) ein Verzeichnis seiner Rat—
schläge ein, die er für des Reiches Wohlfahrt als förderlich erachtete.
Es wurden darin zwei Bünde vorgeschlagen, ein ober⸗ und ein nieder⸗
ländischer, in welchen beiden der Kaiser Mitglied und Haupt zugleich
sein sollte. Auf diese Weise würde es dem Kaiser ein Leichtes sein,
die sich widersetzenden Stände durch „Pön und Acht“ oder auf anderem
Wege zum Gehorsam zu zwingen. Auch die Urteile des Kammer—
gerichts könnten so ohne große Mühe vollzogen werden. Es klingt dies
allerdings sehr befremdend in einem Augenblicke, wo es sich für die Evan—
gelischen gerade um Zurückweisung der Angriffe des Kammergerichts
und etwa zu erwartender kaiserlicher Achtserklärungen handelte. Doch
ist natürlich nicht daran zu denken, daß der Nürnberger Rat damit
eine Unterdrückung oder auch nur eine Verhinderung der weiteren
Ausbreitung der evangelischen Lehre beabsichtigte, vielmehr scheint er
bei Abfassung seines Gutachtens allein die Ordnung der politischen
und rechtlichen Verhältnisse des Reichs im Auge gehabt zu haben.
Wir kennen die fortwährenden Belästigungen der Stadt durch die Placker
und Befehder, unter denen namentlich der fränkische Ritter Hans
Thomas von Rosenberg immer noch nicht zur Ruhe kommen wollte,
wir werden sogleich von neuen Händeln mit den „unnachbarlichen“