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hunderts vernichtet worden. Das Wenige aber, was sich davon er—⸗
halten hat, giebt gerade kein glänzendes Bild von dem damaligen
Bildungsstand des Nürnberger Klerus. Wenn von 19 Kaplänen in
der Stadt sechs kaum zur Not oder mittelmäßig bestanden, wie mag
es da erst auf dem Lande ausgesehen haben. Natürlich erregte die
Visitation — sowohl im nürnbergischen, wie im markgräflichen Bereich —
den heftigsten Widerspruch seitens der in ihren Jurisdiktions⸗ und
Patronatsrechten aufs empfindlichste verletzten Bischöͤfe von Würzburg,
Eichstätt, Augsburg, vor allem von Bamberg, die sich darüber zunächst
wieder beim schwäbischen Bunde beklagten. Die Beschuldigten ver—
teidigten sich dagegen vor allem durch den Hinweis, daß zwar allerdings
die Visitation Sache der Bischöfe sei, da aber diese ihre Pflicht versäumt
hätten, hätte es der weltlichen Obrigkeit obgelegen, auch für das geist—
liche Heil ihrer Unterthanen zu sorgen. Den Bund, der gleich dem Kaiser
und dem Reichskammergericht auf Seite der Bischöfe stand und daher ver—
schiedene Urteile und drohende Befehle namentlich gegen den Markgrafen
ausgehen ließ, wollten sie in Glaubenssachen nicht als Richter anerkennen.
Eine Folge des gemeinsamen Vorgehens von Nürnberg und
Brandenburg in der Kirchenvisitation war der Erlaß einer gemein—
schaftlichen Kirchenordnung, deren erster Entwurf wie bereits erwähnt
»on dem Schwabacher Konvent von 1528 herrührt. Allerdings dauerte
es noch geraume Zeit, bis sie endgültig abgefaßt und zum Gesetz er—
hoben wurde. Denn natürlich konnte es an allerhand theologischen
wie politischen Meinungsverschiedenheiten und Bedenken — von beiden
Seiten — nicht fehlen. Da waren zunächst die Eifersüchteleien zwischen
den Predigern, die mit der Ausarbeitung des Entwurfs betraut wurden,
boon Nürnbergischer Seite Osiander, Schleupner, Linck und der Kar—
thäuserprediger Georg Koberer, letzterer als „ein sehr erfahrener ge—
lehrter Mann in der Schrift, der auch ein treffenlich Juditium hat“, ja
als die Seele der Kommission gerühmt. Wie sonst bereitete auch hier vor
allem der rechthaberische Osiander dem Nürnberger Rat durch seinen
Hochmut und Starrsinn mancherlei Verdruß. Dann aber schien im Rate
selbft die Partei der Ängstlichen und Gemäßigten, die von einer so
ausgesprochenen Neuerung in Religionssachen eine ernste Gefahr für
die Stadt befürchteten, lange Zeit völlig die Oberhand gewinnen zu
wollen. Alle diese Schwierigkeiten zu überwinden, war für den
glaubenseifrigen Lazarus Spengler, den wir auch hier wieder die
Hauptarbeit am Reformationswerke verrichten sehen, keine leichte Auf—
gabe. Auf Brandenburgischer Seite fand er die eifrigste Unterstützung
bei dem Kanzler Vogler. Lange Zeit richteten sowohl der Rat wie
der Markgraf ihr ganzes Sinnen darauf, eine allgemeine Kirchenordnung
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