Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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schuldig gemacht hätte. Er solle dies bekennen und sich dem über ihn 
verhängten Urteile des Rats fügen, widrigenfalls man ihn so lange martern 
wolle, bis er solches thäte. Da Scheurl aber unerschrocken fortfuhr, 
zu behaupten, daß der Rat kein Recht dazu habe, ihn von dem Wege 
der Appellation abzudrängen, oder gar ihn des Meineids zu bezichtigen, 
so wurde er, zumal da noch andere Händel damit verquickt wurden, 
wirklich — ganze drei Wochen hindurch — in grausam rücksichtsloser 
Weise der Tortur unterworfen. Der Rat hätte gern ein Bekenntnis 
seiner Schuld erpreßt, um ihn dadurch bloszustellen; wohl möglich, 
daß ihn dann, wie der junge Scheurl schreibt, die Strafe des Prangers 
und der Verlust seiner Schwurfinger getroffen hätte. Im Falle fort⸗ 
gesetzter Weigerung des Inquisiten mußte der Rat aber fürchten, nach 
ausgestandener Pein von diesem zur Verantwortung gezogen zu werden. 
Endlich wurden beide Teile, der Rat und der unglückliche Scheurl 
„des Peinigens müde“. Scheurl verstand sich dazu, seine Strafe „unge— 
weigert“ anzutreten, auf die Appellation zu verzichten und sein Recht 
nur vor dem Nürnberger Stadtgericht suchen zu wollen. Doch hat er 
nach Entlassung aus seiner Haft, die ihm durch Fürbitte verkürzt 
wurde, allen Gedanken an Rache und eine weitere Verfolgung seiner 
Ansprüche entsagt. 
Der von uns so kurz es anging, mitgeteilte“*) Fall liegt nicht 
ganz klar. Dem Rat werden wir den Vorwurf einer gewissen 
Parteilichkeit und jedenfalls eines äußerst gewaltthätigen Vorgehens 
nicht ersparen dürfen. Andrerseits entschuldigt ihn die eigentümliche 
Rechtsgewohnheit der Zeit, ehe man zur Strafvollstreckung schritt, stets 
noch das Geständnis des Verbrechers selbst hören zu wollen, und dann 
hat Scheurl, den sein eigener Sohn „überaus hitzig und jähzornig, 
spitzig und seines Sinns“ (d. h. eigensinnig) nennt, den Rat durch 
Trotz und Starrköpfigkeit ohne Zweifel sehr stark gereizt. Unklug 
war sein Benehmen in jedem Falle. Er mußte wissen, daß der Rat 
nie unversöhnlicher war, als wenn man ihm an seine politischen Rechte 
rühren wollte. 
Der Vater Scheurl war später eine Zeit lang sog. Küchen— 
und Zahlmeister, eine Art Hofmarschall, im Dienste der Königin 
Blanca Maria, der Gemahlin Kaiser Maximilians. Als Gesandter 
derselben kam er auch bei dem Rat nachträglich wieder zu vollen Ehren. 
Die letzte Zeit seines Lebens nahmen ihn neue kaufmännische Geschäfte, 
zum Schluß die Vertretung des Zinn- und Silberhandels der Welser 
in Böhmen, sowie der Betrieb des Bergbaues auf eigene Rechnung, 
Näheres darüber siehe bei A. v. Scheurl, Christoph Scheurl, Dr. Shristoph 
Scheurl's Vater, in den Mitteilungen des Vereins f. G. d. Stdt. Rbg. 5. Heft, S. 18 ff.
	        
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