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schuldig gemacht hätte. Er solle dies bekennen und sich dem über ihn
verhängten Urteile des Rats fügen, widrigenfalls man ihn so lange martern
wolle, bis er solches thäte. Da Scheurl aber unerschrocken fortfuhr,
zu behaupten, daß der Rat kein Recht dazu habe, ihn von dem Wege
der Appellation abzudrängen, oder gar ihn des Meineids zu bezichtigen,
so wurde er, zumal da noch andere Händel damit verquickt wurden,
wirklich — ganze drei Wochen hindurch — in grausam rücksichtsloser
Weise der Tortur unterworfen. Der Rat hätte gern ein Bekenntnis
seiner Schuld erpreßt, um ihn dadurch bloszustellen; wohl möglich,
daß ihn dann, wie der junge Scheurl schreibt, die Strafe des Prangers
und der Verlust seiner Schwurfinger getroffen hätte. Im Falle fort⸗
gesetzter Weigerung des Inquisiten mußte der Rat aber fürchten, nach
ausgestandener Pein von diesem zur Verantwortung gezogen zu werden.
Endlich wurden beide Teile, der Rat und der unglückliche Scheurl
„des Peinigens müde“. Scheurl verstand sich dazu, seine Strafe „unge—
weigert“ anzutreten, auf die Appellation zu verzichten und sein Recht
nur vor dem Nürnberger Stadtgericht suchen zu wollen. Doch hat er
nach Entlassung aus seiner Haft, die ihm durch Fürbitte verkürzt
wurde, allen Gedanken an Rache und eine weitere Verfolgung seiner
Ansprüche entsagt.
Der von uns so kurz es anging, mitgeteilte“*) Fall liegt nicht
ganz klar. Dem Rat werden wir den Vorwurf einer gewissen
Parteilichkeit und jedenfalls eines äußerst gewaltthätigen Vorgehens
nicht ersparen dürfen. Andrerseits entschuldigt ihn die eigentümliche
Rechtsgewohnheit der Zeit, ehe man zur Strafvollstreckung schritt, stets
noch das Geständnis des Verbrechers selbst hören zu wollen, und dann
hat Scheurl, den sein eigener Sohn „überaus hitzig und jähzornig,
spitzig und seines Sinns“ (d. h. eigensinnig) nennt, den Rat durch
Trotz und Starrköpfigkeit ohne Zweifel sehr stark gereizt. Unklug
war sein Benehmen in jedem Falle. Er mußte wissen, daß der Rat
nie unversöhnlicher war, als wenn man ihm an seine politischen Rechte
rühren wollte.
Der Vater Scheurl war später eine Zeit lang sog. Küchen—
und Zahlmeister, eine Art Hofmarschall, im Dienste der Königin
Blanca Maria, der Gemahlin Kaiser Maximilians. Als Gesandter
derselben kam er auch bei dem Rat nachträglich wieder zu vollen Ehren.
Die letzte Zeit seines Lebens nahmen ihn neue kaufmännische Geschäfte,
zum Schluß die Vertretung des Zinn- und Silberhandels der Welser
in Böhmen, sowie der Betrieb des Bergbaues auf eigene Rechnung,
Näheres darüber siehe bei A. v. Scheurl, Christoph Scheurl, Dr. Shristoph
Scheurl's Vater, in den Mitteilungen des Vereins f. G. d. Stdt. Rbg. 5. Heft, S. 18 ff.