Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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ungeratenen Schwiegersohn, seine Gattin vergiftet zu haben. Die noch 
ungenannte Tochter Pirkheimers, Barbara, wurde im Jahre 1518 mit 
dem wohlhabenden Nürnberger Bürger Hans Straub vermählt. 
Der andere bedeutende Humanist, in dem die damalige Zeit mit 
Recht eine der ersten Zierden Nürnbergs erblickte, Christoph Scheurl, 
seines Namens der zweite, war ein Sohn des bereits erwähnten 
Christoph J. Scheurl und seiner Gattin, der durch Schönheit und vor— 
treffliche Geistes- und Charaktereigenschaften ausgezeichneten Helena 
Tucherin. Sein Vater, eine sehr interessante Persönlichkeit, über die 
wir durch Aufzeichnungen seines dankbaren Sohnes ziemlich genau 
unterrichtet sind, war aus Schlesien gebürtig und hatte sich, nachdem 
er schon als neunjähriger Knabe nach Nürnberg gekommen war, 1478 
dauernd hier niedergelassen. Durch unermüdliche Thätigkeit und hohe 
kaufmännische Begabung hatte er sich ein großes Vermögen erworben, 
das er jedoch durch unglückliche Geldgeschäfte, darunter auch solche mit 
dem unzuverlässigsten aller Schuldner, dem kaiserlichen Hofe, später 
zum weitaus größten Teile wieder verlor. Wohl infolge seiner geschäft— 
lichen Beziehungen zu den höchsten Personen hatte er öfters die Ehre, 
vornehmen Fürsten, ja dem König Maximilian selbst bei sich Aufnahme 
zu gewähren,*) worin der reichsstädtische Bürger übrigens keineswegs 
eine bloße Ehrensache sah, wofür er vielmehr seinen Lohn meist in 
klingender Münze zu beanspruchen pflegte. Ein böses Geschick traf 
Christoph Scheurl den älteren im Jahre 1508. Er hatte damals in 
einer Prozeßangelegenheit die Hilfe des Rats erfordert, diese aber war 
ihm, wie es scheint, lediglich durch den Widerspruch eines geschäftlich 
mit ihm entzweiten Ratsherrn, des Michel Behaim verweigert worden. 
Da Scheurl sich dadurch in seinem guten Recht gekränkt glaubte und 
seiner Entrüstung hierüber in scharfen Worten Luft machte, setzte ihn 
der Rat von seinem Genanntenamt ab und verurteilte ihn zu einer 
achtwöchentlichen Gefängnisstrafe. Scheurl protestierte dagegen und 
erklärte laut sein Vorhaben, eine Berufung an das Reichskammergericht 
einzulegen. Darauf wurde er in das Lochgefängnis geführt, wo ihm 
von den beiden Lochschöffen sein Vergehen vorgehalten wurde, wie er 
nämlich durch seine Drohung, von einem Richterspruch des Rats appel⸗ 
lsieren zu wollen, wider die dem Rat von Kaisern und Königen zu— 
erkannten Freiheiten gehandelt und sich dadurch einer Verletzung seines 
Genannteneids — heute würde man wohl sagen, des Hochverrats — 
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) In seinem noch jetzt im Scheurl'schen Familienbesitze befindlichen Hause 
unter der Veste (der jetzigen Burgstraße), ausgezeichnet durch das mit anmutigem 
Getäfel und Schnitzwerk geschmückte, von Meister Hans Straubinger hergestellte Ge— 
mach, das wir als das sog. „schöne Stüblein“ bezeichnet finden.
	        
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