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Der wegen Diebstahls gehängte Losunger Nikolaus Muffel verfaßte
auch eine Beschreibung der heiligen Stadt, die allerdings fast nichts
ist als eine dem Geiste der Zeit entsprechend im tiefsten Aberglauben
befangene Aufzählung der bei den verschiedenen Kirchen und heiligen
Stätten zu erlangenden Gnadengaben. Immerhin waren es im ganzen
nur wenige Nürnberger Bürger, die von ihrem religiösen Bedürfnis
nach Rom getrieben wurden. Da lockten andere Städte Italiens
mit weit stärkerer Macht, Bologna, Siena, Pavia, Padua, die Stätten
der Gelehrsamkeit und der neuerwachten humanistischen Bildung. Denn
wie die Söhne vornehmer Patrizier- und Kaufmannsfamilien zur Er—
lernung des kaufmännischen Geschäftsbetriebes in großer Zahl nach
Venedig zogen, so wurde es im Laufe des 15. Jahrhunderts mehr
und mehr Sitte, daß diejenigen, die dereinst die Geschäfte des Staats
zu lenken berufen waren, mehrere Jahre lang auf italienischen Uni—
versitäten verweilten, um sich hier ein gewisses Maß wissenschaftlicher
Kenntnisse zu erwerben.
Das Studium der Nürnberger auf italienischen Hochschulen hängt
aufs innigste zusammen mit dem Eindringen des römischen Rechts
in Deutschland und — in unserem Falle — der Aufnahme desselben
in Nürnberg. Gelehrte, d. h. des römischen Rechts kundige Juristen
finden wir aber erst im letzten Drittel des 14. Jahrhunderts in den
Diensten der Stadt. Im Jahre 1377 wird ein Magister Johannes de
Hailbrunn zuerst als Jurista der Stadt erwähnt, 1427 bekleidete dies
Amt der berühmte Dr. Konrad Künhofer (oder Kunhofer), Dompropst
in Regensburg, ein hochgelehrter Mann, der ein Doktor aller Fakul—
täten war, „ein lerer aller künste“, wie der Rat einmal schreibt.
Später 1488 wurde er Pfarrer bei St. Lorenz, diente aber auch als
solcher gewiß noch häufig der Stadt mit seinem Rat und seinem
diplomatischem Geschick, wie wir denn überhaupt die Pfarrer,
später Pröpste der beiden Hauptpfarrkirchen, die fast durchweg gelehrte
Juristen waren, sehr oft zu politischen Sendungen im JInteresse der
Stadt verwandt finden. Ihre geistlichen Geschäfte ließen sie meist
durch Vikare verrichten. Auch der berühmte Dr. Gregor Heimburg
und der viel herumgeschlagene Dr. Martin Mair waren eine Zeit
lang Nürnberger Stadtjuristen, „Ratgeber“ oder „Konsulenten“, wie
man sie gewöhnlich zu nennen pflegte. Daneben kam es auch öfters
vor, daß der Rat nur für einen bestimmten Fall, in einer besonders
wichtigen Angelegenheit den Rat eines angesehenen Juristen einholte,
wie denn der eben genannte Martin Mair, nachdem er längst in andere
Dienste übergetreten war, noch des öfteren — gewiß stets gegen hohes
Honorar — von Nürnberg aus um seinen Rat angegaugen wurde.
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