Objekt: Kurze Beschreibung der Reichsstadt Nürnberg

132 Verfassung. 
aher nach der Vormittagspredigt gehalten. Bey 
dieser Handlung, so wie bey Copulationen, bedie⸗ 
nen sich die Geistlichen noch des Meßgewands. 
Die Privatbeicht und der Exorcismus bey der 
Taufe ist, wie schon oben erwaͤhnt, abgeschaffet 
worden. 
Kinder, welche das erstemal zum Abendmal 
gehen, werden nicht oͤffentlich in der Kirche, son⸗ 
dern in dem Haus ihres Beichtvaters, confirmirt 
und eingeseegnet. Oeffentliche Kinderlehren 
werden aber an den Sonntaͤgen in einigen Kir⸗ 
chen gehalten. 
Der Nuͤrnbergischen Geistlichen auf dem 
Cand sind 67. an der Zal; worunter aber drey 
sind, welche unter auswaͤrtigen Capiteln stehen ). 
Obwoln, wie bekannt, die Evangelische Re⸗ 
ligion in Nuͤrnberg die allgemein angenommene 
ist: so haben doch die Katholiken ihre RBeli⸗ 
gionsuͤbungen in der Elisabethkapelle *8) im 
deutschen Ordenshaus, unter gewisser Einschraͤn⸗ 
kung; weswegen besondere Recesse errichtet wor⸗ 
den 
x) Kornburg, Duͤrrenmungenau und Ezelwang. 
x) Dermaln aber ist ihnen hiezu, bis diese 1734. ab⸗ 
gebrochene Kapelle wieder erbauet ist, einstweiln 
die Karthaͤuferkirche uͤberlassen worden.
	        
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