Full text: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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reiche Hand zu leisten. So pflegten sich die Leute danach zu drängen 
einem durch die Straßen geschleiften Mörder den Kopf zu halten. über 
haupt stößt man häufig auf ein starkes Sympathisieren der Menge 
mit dem zu Richtenden, was, wenn es nicht schon an und für sich in 
der menschlichen Natur begründet wäre, leicht aus der Unzufriedenheit 
mit dem der germanischen Rechtsanschauung ursprünglich fremden, erst 
aus Italien nach Deutschland verpflanzten lichtscheuen Inquisitions— 
verfahren der damaligen Justiz erklärt werden kann. Trotz ausge⸗ 
rufenen Friedegebotes wird der Nachrichter nicht selten thätlich bedroht, 
zumal dann wenn es ihm nicht gelingt, dem „armen“ Sünder (schon 
dieser Ausdruck ist charakteristisch) schnell und geschickt den Garaus zu 
machen. Manche Henker aber übten ihr undankbares Amt mit wahrer 
Meisterschaft, so einer der im Jahre 1501 zwei Diebe, die um den Tod 
durchs Schwert gebeten hatten, hinzurichten hatte. „Er stellet in die 
ruck genainander, anderhalb Klafter weit, er köpft den ersten, der kniet 
und dreet sich umbhin und slug dem andern auf dem sessel den kopf 
im schwang auch ab,“ heißt es in der Chronik. Während. der ganzen 
Dauer einer Exekution mußte der Rat auf dem Rathause versammelt 
oͤleiben. Beim Hochgericht selbst hielt der Stadtrichter hoch zu Roß 
in feierlicher Gewandung, von berittenen Stadtknechten umgeben. 
Das Ertränken fand meist von einer Brücke bei der Hallerwiese 
aus statt, wohl wie es auch sonst gebräuchlich und hier in Nürnberg 
noch durch den niedrigen Wasserstand geboten war, indem man die 
Verurteilte in einen Sack that und diesen an einer Stange ins Wasser 
hielt. Andere verschärfte Todesarten, Verbrennen und Vierteilen, meist 
erst am toten Körper, haben wir gelegentlich im Laufe unserer Geschichte 
erwähnt. Lebendig verbrannt wurden Brandstifter und Fälscher, sowie 
Leute, die der unnatürlichen Unzucht beschuldigt wurden. 
Mit Hexen und Zauberinnen verfuhr man in Nürnberg ziemlich 
glimpflich. Im Jahre 1469 wurde eine alte Fran, die ein „groß 
langs creutz“ mitten auf dem Markte eingegraben hatte, eine halbe 
Stunde lang an eine Leiter gebunden und in die Stirne und durch 
beide Backen gebrannt. Dasselbe geschah 1489 einer anderen Zauberin, 
der man noch „ein pappierein infal, teufel daran gemalt“ aufsetzte. 
Beiden wurde außerdem die Stadt verboten. Schlimmer erging es im 
Jahre 1505 einer Tagwerkersfrau Barbara mit Namen, in Schwabach, 
die unter anderen unsinnigen Beschuldigungen bezichtigt wurde, mit 
dem Teufel Buhlschaft getrieben zu haben. Im Angesicht des Hoch— 
gerichts, auf einen Karren gebunden „peim Halß, in der mitten und 
die füß“ sprach sie noch einmal „mit eingepissem mund“, daß sie alles 
nur vor „großer pitter marter wegen“ bekannt hätte. (orts. folgt)
	        
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