Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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5) Die armen Leute, die zur Erbhuldigung oder anderen Pflichten 
gezwungen worden seien, sollen dieser ihrer Eide frei und ledig sein. 
Eine Ausnahme davon machen bis zum Austrage Rechtens die zu den 
vorgenaunten Schlössern (Heideck u. s. w.) gehörenden Bauern. 
6) Bei den Zinsen und Gülten, die während des Krieges von dem 
erobernden Teile erhoben worden seien, soll es sein Bewenden haben, 
die aber noch nicht entrichtet worden, sollen dem rechtmäßigen Inhaber. 
der sie vor dem Kriege genossen, verabfolgt werden. 
7) Leibgedinge, Ewiggülten, Pfandschaften, verbriefte und „wissent— 
liche“ Schulden sollen durch die Richtigung niemandem verkürzt werden. 
8) Alles anvertraute Gut, das infolge des Krieges mit Beschlag 
belegt worden sei, soll seinem rechtmäßigen Besitzer zurückerstattet werden. 
9) Was an Totschlag und Brand, „Name“ (d. h. Wegnahme, 
Raub) und Verwüstung im Verlaufe des Krieges vorgekommen sei, 
darum soll niemand mit einander rechten. Doch mag jede Partei zur 
Kräftigung anderer ihrer Ansprüche die Beschädigungen in Anrechnung 
bringen, die sie durch den Krieg erlitten. 
10) Alle Gefangenen sollen freigegeben werden, „doch daz ein 
jeder gefangen sein atzung bezal.“ 
11) Alle unbezahlte Schatzungen sollen ab sein und alle darum 
eingegangenen Bürgschaften aufgehoben werden. 
Auf diese Punkte verpflichteten sich die beiden streitenden Parteien 
für sich und ihre „Helfer und Helfershelfer“ und es wurde abgemacht, 
daß der Friede am 83. Juli mit Aufgang der Sonne seinen Anfang 
nehmen sollte. Zugleich mit dem Markgrafen verglichen sich auch die 
anderen Fürsten und Herren mit ihren speziellen Feinden unter den Städten. 
So war endlich wieder Friede im Land und die verbrannten 
Ortschaften konnten wieder aufgebaut, die verwüsteten Felder wieder 
bestellt werden. Beide Teile waren der Ruhe bedürftig, wenn sie auch, 
wie es scheint, den Krieg recht wohl noch länger hätten aushalten 
können. Aber den Markgrafen jammerte seiner armen Leute und er 
äußerte sich später selbst im vertraulichen Gespräche zu einem Nürn— 
bergischen Abgesandten, daß er „ein übel sache zugericht hab mit dem 
ergangen krieg“ und daß er es für seiner Seele Wohlfahrt ersprieß⸗ 
licher hielte, fortan das Land in „Ruhe und guten Frieden“ zu erhalten, 
als nach Rom zů wallfahrten. Und was Nürnberg betraf, so war 
die große und wohlbefestigte Stadt zwar keiner Belagerung ausgesetzt 
gewesen, wie man denn auf seindlicher Seite nie auch nur den 
Gedanken an eine solche gehegt zu haben scheint, aber die Übermacht 
der Feinde im Felde hatte doch eine höchst lästige Abschließung von 
Handel und Verkehr und dadurch manche Übel im Gefolge gehabt.
	        
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