— 270 —
hoffte deshalb mit seinen Beschwerden bei diesem ein geneigtes Ohr
zu finden. Die Klagepunkte betrafen zunächst das Schultheißenamt,
von dem der Burggraf auf Grund der eben angeführten Urkunde zwei
Drittel aller Gefälle, und von dem dritten Drittel noch außerdem
10 Pfund Nürnberger Pfennige beanspruchte. Seit einigen Jahren,
klagte er, wurden ihm diese rechtmäßig zustehenden Einkünfte vorent⸗
halten, wie nicht minder auch die ebenfalls zehn Pfund Pfennige jähr—
lich, die ihm nach derselben Urkunde dem Zoll zu Nürnberg gebührten.
Dazu komme, daß die Bürger die Gerichtsbarkeit des Schultheißen zu
umgehen suchten, indem sie Fälle, die von Rechtswegen vor den Schult⸗
heißen gehörten, eigenmächtig vor ihr eigenes Forum, den Nürnberger
Rat zögen. Dann hätten sie ihm sein Asylrecht, die Burgfreiung ver—
letzt, indem sie einen Mann, der sich dahin geflüchtet, mit Gewalt
wieder von da entführt hätten. Weiter verlangte der Burggraf
12 Pfennige jährlich von jeder Schmiede in der Stadt und die Stel—
lung eines Schnitters von jeder Hofstatt der Lorenzer Seite zur Zeit
der Ernte. Alle diese Gebühren wurden ihm' ebenso wie seine Rechte
am Walde, in St. Lorenzen Pfarr, wo der dritte Baum und ale—
liegende Holz ihm zugehörte, schon seit längerer Zeit widerrechtlich
verweigert. Auch nun die Gefälle, die ihm von den Köhlern und
Pechbrennern, den Wagnern und Büttnern zukämen, sei er gebracht,
weil diese Gewerbe von der Stadt nicht mehr im Walde geduldet vürden
Ein besonders wichtiger Klagepunkt war dann, wie es in der alten
Urkunde heißt, die uns als Quelle über diesen ganzen Streit dient,
„daß ihm (von den Bürgern) seine Veste verbauet und verschlust waren,
also daß niemand wieder der burger willen, davon oder darzu ge⸗
dommen möchte, bey tag oder bey nacht.“ Zum Schluß verlangte der
Burggraf die Wartung und Pflege der Reichsburg für die Zeit, daß
ein Kaiser mit Tode abgegangen wäre, bis zur Wahl eines neuen
Königs, denn „er wäre des Reichs Burggrafe und hieße davon ein
Burggraf von Nürnberg.“ Den Streit zu schlichten, beschied der
Kaiser die Ratsherren der Stadt Nürnberg zu sich und forderte sie
auf, sich über die vom Burggrafen vorgebrachten Klagepunkte zu ver—
antworten. Der Rat rief die Genannten' zusammen und ließ sich von
ihnen Vollmacht erteilen, den Streit so durchzuführen, wie es ihm
gut dünkte. Darauf wurde der Streit einer Kommission überwiesen,
zu der der Kaiser den Erzbischof Gerlach von Mainz, die Pfalzgrafen
und Herzoge von Bahern, Ruprecht den Älteren und den Jüngeren
(die Pfalzgrafen nannten sich von ihrer Stammverwandtschaft mit den
bayerischen Wittelsbachern jederzeit auch Herzoge in Bayern), den
Herzog Rudolf von Sachsen. den Coadiutor des Erzbistums Trier,