Full text: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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müssen sie wenig schlafen sonder den merern thail auf und vor dem 
rathhauß steen,“ wie Scheurl sich ausdrückt. Insbesondere hatte der 
ältere Bürgermeister Gesandtschaften zu empfangen und anzuhören, 
die an den Rat eingelaufenen Briefe zu eröffnen, den Rat zusammen⸗ 
zufordern — und zwar zu jeder Zeit, wenn es die Not erheischte — 
und zu entlassen, bei den Sitzungen die Umfrage zu halten (daher der 
alte Name „Frager“) und die Stimmen zu sammeln. Er war somit 
oer Vorsitzende des Rats, ohne dessen Erlaubnis Niemand etwas zur 
Beratung bringen durfte. Auch bei den Sitzungen der sieben älteren 
Herren mußte er stets zugegen sein. Des jüngeren Bürgermeisters 
Amt war, den Parteien außer Rats Audienz zu erteilen, auch kleinere 
Streitsachen, namentlich Schuldensachen von kurzer Hand zu entscheiden. 
Während der Ratssfitzungen hatte er nach Scheurl „auf dem rathhauß 
offentlich umbzugeen, brief und supplikation anzunemen und die in 
rat zu antworten.“ 
Aus den 18 alten Bürgermeistern wurden wieder sieben aus— 
gewählt, die man die 7 älteren Herren (Septemviri) oder auch kurzweg 
die Herren Ältern nannte, die innerhalb des kleineren Rates wieder 
eine besonders einflußreiche Stellung einnahmen. Bei ihnen wurden 
alle Staats-Geheimnisse und schwierigen Sachen in geheimer Sitzung 
zuvor beraten, ehe man sie an das Plenum des kleineren Rates ge— 
langen ließ. Der Übersetzer der Scheurl'schen Epistel nennt sie die 
„sieben obersten Regenten,“ Müllner die „Seele der Republik,“ um 
dieser Bedeutung willen, die auch darin zu Tage trat, daß die Losunger 
vor ihnen ihre Rechnung ablegen mußten. Aus den sieben älteren 
Herren wurden nämlich drei oberste Hauptmänner (triumviri) gewählt, 
von denen wieder zwei zu Losungern (duumviri) ernannt wurden, 
deren ältester, der „vorderste Herr Losunger“ als die vornehmste und 
angesehenste Person in der ganzen Stadt betrachtet wurde. Waren 
den obersten Hauptleuten allen dreien unter anderen ihnen obliegenden 
Pflichten die Schlüssel zu den Hauptthoren, die ohne ihr Vorwissen 
bei Nacht nicht geöffnet werden durften, sowie der oberste Befehl zu 
Zeiten eines Auflaufs anvertraut — der dritte Hauptmann hatte 
gewöhnlich das Kriegs- und das Bauwesen unter sich — so hatten ins⸗ 
besondere die Losunger die Schatzkammer zu bewachen. Sie verwalteten 
die Gelder der Stadt (daher sie eben nach der vornehmsten Stadtsteuer, 
der Losung, Losunger genannt wurden), außerdem waren das Gerichts⸗ 
oder Schultheißensiegel, das große Stadtsiegel, sowie die Privilegien und 
Freiheitsbriefe der Stadt ihnen zur Verwahrung gegeben. Allen Beamten 
der Stadt mußten sie die Rechnung abnehmen, alle Einnahmen und 
Ausgaben gingen durch ihre Hand, alle Urkunden, die unter der Stadt 
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