Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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(27. Fortsetzung.) 
Bei manchen Handwerken allerdings brauchte sich der Rat um 
die in der Fremde herrschenden Anschauungen nicht im geringsten zu 
bekümmern.“) Das waren die sog. „gesperrten“ Handwerke, die nur 
Nürnberger Bürgerskindern zugänglich waren, in denen sich der Lehr— 
junge verpflichten mußte, sein Handwerk nach der Lehrzeit nirgends 
anderswo als in seiner Vaterstadt auszuüben. Zu diesem Zwecke mußte 
er entweder fofort oder wenigstens im letzten Jahre seiner Lehrzeit als 
Bürger eingeschrieben werden. 
Solche gesperrte Handwerke waren z. B. die Brillenmacher, 
Schellenmacher, Teppichweber, Beckschlager, Kompaßmacher (deren es 
im Jahre 1621 26 Meister gab), Fingerhüter (1621: 31 Meister) 
u. s. w. Von ihnen unterschied man die „geschenkten“ oder „gewan— 
derten“ Handwerke, deren Gesellen auf die Wanderschaft gingen und 
bei denen auch fremde Gesellen Meister werden konnten. Wenn, was 
öfters geschah, die gesperrten Handwerke in die üble Lage kamen, daß 
sich nicht genug Bürgerssöhne zu ihnen meldeten, so gestattete der Rat, 
auch wohl fremde Lehrknechte anzunehmen, doch befahl er, zuerst nach 
olchen zu trachten, „die in des Rats Obrigkeit und Gebiet geboren“ seien. 
Jeder Lehrjunge mußte beim Pfänder angezeigt und eingeschrie— 
hen werden, seine Aufnahme hatte im Beisein wenigstens eines ge— 
schworenen Meisters stattzufinden. Eheliche Geburt wurde, wie es 
scheint, nur in späterer Zeit und vielleicht nicht in allen Handwerken 
»erlangt. Denn noch im Jahre 156086 erteilt der Rat den Gesellen 
des Beutlerhandwerks, die sich darüber beschwert hatten, daß ein Knecht 
von unehelicher Geburt mit ihnen auf die Zeche ginge, den Bescheid, 
„es sei in Nürnberg auf ihrem oder anderen Handwerken keine Zunft 
und bisher allemal also gehalten worden, daß Findelkinder oder andere 
sediger Geburt zu den Handwerken zugelassen worden seien.“**) 
Fast in allen Handwerken war die Zahl der Lehrjungen, die ein 
Meister zu ein und derselben Zeit halten durfte, auf einen beschränkt. 
*Die folgende Darstellung der Handwerksverhältnisse schließt sich im wesent⸗ 
lichen enge an die schon eitierte Arbeit von Stockbauer an. 
*x Mummenhoff, a. a. O. S. 7. 
— — — 
VPriem's Geschichte der Stadt Rürnberg herausgeg. v. Dr. E. Reicke 
erscheint soeben im Verlag der Joh. Vhil. Raw'schen Buchhandlung (J. Braun) 
Theresienstrafze 14 in einer Buchausgabe auf gutem Papier mit vielen 
Abbildungen in ca. 25 Lieferungen à 40 Pfg., worauf wir die Leser unseres 
Blattes noch ganz besonders aufmerlsam machen. D. R. 
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