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kirchliche Handlungen verrichten zu müssen. Allein die Aufrührer
schlossen die Thore und ließen keinen Geistlichen heraus. Der Vikar
des Dominikanerordens in Bayern und ein anderer Dominikanermönch,
beide dem Hause des Ordens in Nürnberg angehörend, wurden auf
einem Fluchtversuch festgenommen und zurückgeführt. Kloster⸗ und
Weltgeistliche wurden gezwungen, trotz des Interdikts die Messe zu
lesen. Sie klagten dies dem eben in Nürnberg anwesenden Bischof
Ulrich von Chur und baten ihn um ein Zeugnis, daß sie der Gewalt
Folge leisten müßten. Dies Zeugnis ist uns in einer Abschrift des
vorigen Jahrhunderts noch erhalten und bildet mit den wenigen Nach—
richten bei gleichzeitigen Schriftstellern eine wertvolle urkundliche Quelle
für die Geschichte des Aufstands.
So war denn das Werk vollbracht, der alte Rat vertrieben und die
Aufrührer Herren der Stadt. Man gieng nun daran, einen neuen Rat zu
wählen, dessen Geschäfte, wie sonst, alle vier Wochen lang zwei geschäfts—
führende Bürgermeister, die Frager, besorgen sollten. Bis zum Ende des
Aufstandes, im Herbst 1349, sind uns die Namen von vielleicht 83 Rats—
mitgliedern erhalten. Darunter finden sich nicht weniger als 12 Namen, die
der Chronist Ulman Stromer in seinem Verzeichnis der Ehrbaren aufführt.
Und unter diesen Ehrbaren finden wir wieder eine Anzahl Namen von Ge⸗
schlechtern, die als ratsfähige sicher bezeugt sind, einen Ebner, Ortlieb
(das Geschlecht starb 1483 aus), Schürstab, einen Stromer und einen
Grabner (noch 1490 genannt). Man sieht daraus, daß auch eine An—
zahl regierender Herren es nicht als unter ihrer Würde betrachteten,
mit den Aufständischen zu paktieren. Freilich bleibt es zweifelhaft, ob
sich diese der neuen Ordnung der Dinge aus Sympathie oder nicht
vielmehr gezwungen anschlossen. Vielleicht auch hatten sie die Absicht,
das von ungeübten Händen geführte Steuer zum allgemeinen Besten
lenken zu helfen, oder — was wohl am wenigsten glaublich ist — sie
saßen in dem neuen Rat als Spione der nach auswärts geflüchteten
Beschlechter. Jedenfalls finden wir zwei von ihnen, Ulrich Stromer
und Hermann Maurer in dem nach dem Aufstande wiederhergestellten
Geschlechterrat wieder, was doch darauf schließen läßt, daß ihnen ihre
Beteiligung am aufständischen Rat nicht weiter nachgetragen wurde.
Fielen doch auch die Waldstromer, die Forstmeister und die Vischbecken
ab, so daß, wie urkundlich bezeugt ist, Karl IV. ihnen ihre Reichslehen
nahm, die ihnen erst später wieder zurückgegeben wurden. Die meisten
der nachweisbaren Ratsmitglieder waren aber dem Sinne der ganzen
aufständischen Bewegung entsprechend, Handwerker.
Außer dieser Neugestaltung des Rats durch die Aufnahme von
Handwerkern war ein wichtiges, wenn auch gleichfalls nur vorüber—