Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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tretern dieser gesetzlichen Maßregeln zu wehren und für ihre gewissen— 
hafte Befolgung Sorge zu tragen. Und in der That hatte auch die 
Stadt, die wie wir bereits wissen, eine Menge Nutzungsrechte an dem 
Walde hatte, das größte Interesse daran, daß der Wald in seinem 
alten Bestande erhalten würde. Allerdings erließ König Adolf 1294 
eine Verordnung an den Burggrafen, den Schultheißen, die Rats— 
männer und Bürger von Nürnberg, seine lieben Getreuen, daß das 
Land, das von altersher und von rechtswegen Nurung und Fürreut 
Neuland) genannt werde, dem Gemeinwesen, worunter wir doch nur 
das der Stadt verstehen können, dienen solle. Sie sollen nicht zu⸗ 
lassen, daß sich irgend ein anderer in die Nutzbarmachung dieser Land⸗ 
striche eindränge. Wenn also auch die Stadt von diesem Neuland 
ihren Vorteil hatte, so barg ein allzustarkes Urbarmachen des Waldes 
doch die Gefahr in sich, daß der Wald mehr und mehr gelichtet und 
schließlich der Vernichtung anheimgegeben würde, wodurch die Städter 
um ihre einträglichen Nutzungsrechte gekommen wären. Daher wandte 
sich der Rat schon frühzeitig mit Bitten an die Kaiser, der zunehmen⸗ 
den Verwüstung des Waldes Einhalt zu thun. Eine Antwort darauf 
war die Urkunde König Heinrichs VII. vom Jahre 1809, in der dem 
Schultheiß, den Ratsmännern und Bürgern von Nürnberg aus gnä⸗ 
diger Erhörung ihrer Bitten, bei Vermeidung der königlichen Ungnade 
anbefohlen wird, des Kaisers und des Reichs Wald bei Nürnberg auf 
beiden Seiten der Pegnitz, der seit mehr als fünfzig Jahren durch 
Brand oder Ausroden verwüstet und gelichtet und vielerorten, auch 
von Unberufenen, in Ackerland verwandelt worden sei, wieder in seinen 
alten Stand zu bringen. Dazu wird der Stadt, wenn es nötig wäre, 
die königliche Unterstützung zugesichert. Doch blieb es nicht allein bei 
dieser Zusicherung. Vielmehr, um der Stadt ihre Rechte an dem 
Walde desto gewisser zu gewährleisten, erließ derselbe König schon im 
folgenden Jahre (1810) eine Verordnung an die „vesten und fürsich— 
tigen“ Männer, nämlich Burkhard von Seckendorf, mit dem Zunamen 
Hörauf,““ Konrad Stromer und Otto (den Forstmeister) und an die 
üäbrigen Förster und Zeidler des Reichswaldes auf beiden Seiten der 
Pegnitz. Da er bemerkt habe, schreibt er, daß sein, des Kaisers und 
des Reiches Wald bei Nürnberg durch Brand und Ausrodungen zu 
seinem und der Stadt Nachteil verwüstet und seit langen Zeiten in 
ücker oder Neuland umgewaundelt worden sei, so befehle er den Genannten 
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). Vgl. Mummenhöff, a. a. O. S. 37. Was dieser mit dem Walde zu thun 
hatte, wissen wir nicht. War er vielleicht der oberste Forstmeister auf der Sebalver 
Seite, also ein Beamter des Burggraäfen?
	        
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