Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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Wir haben jetzt so viel von Einnahmen und Ausgaben im Stadt⸗ 
haushalt und von ihrer Wertbestimmung nach der damals üblichsten 
Münzsorte (nach Pfunden Haller) gesprochen, daß wir unsern Lesern 
um doch wenigstens ein ungefähres Bild von den Münzverhältnissen 
des Mittelalters und speciell von denen Nürnbergs geben müssen. 
In Nürnberg war von Alters her eine Reichsmünzstätte *). In 
dem großen Privileg der Stadt von Kaiser Friedrich II. von 1219 
ist der Münzmeister (magister moneétae Nurembergensis) genannt 
und wird den Bürgern von Nürnberg gestattet, auf den Märkten zu 
Donauwörth und Nördlingen mit Silberpfennigen Gold und Silber 
zu wechseln und einzukaufen. 
Der Münzmeister war wie der Schultheiß ein königlicher Beamter. 
Indeß ebenso wie das Schultheißenamt, wurde auch das Münzmeister— 
amt an einzelne Nürnberger Bürger verpfändet. Der Reichsmünz— 
meister war frei von Steuer und Losung: wenn das Amt auf mehrere 
zugleich überging, erhielt der Rat das Recht, denjenigen unter ihnen 
zu nennen, der die Steuerfreiheit genießen sollte. Im Pfandbesitz des 
Amts waren zuerst die Groß: Conrad Groß, der Stifter des neuen 
Spitals, nach ihm seine Söhne. Von diesen kam es um die Pfand— 
summe von 4000 Pfund Haller an Herdegen Valzner, den auch König 
Sigmund durch Urkunde von 1414 als des Reichs Münzmeister zu 
Nürnberg anerkannte. Indeß wenige Jahre später (1419) gestattete 
er dem Markgrafen Friedrich von Brandenburg die Münze und das 
Münzmeisteramt um 4000 Gulden zu lösen. Von diesem brachte der 
Rat von Nürnberg im Jahre 1424 „des heiligen reichs gulden, silbern 
und heller müntz“ an sich, die ihm auch König Sigmund im folgenden 
Jahre, unter der Bedingung, den halben Schlagschatz (oder Rein— 
—D Kammer zu 
liefern, bestätigte. 
Das Recht, das der Rat bis dahin in Ansehung der Münze ge— 
übt hatte, war die Münzpolizei. Er verbot geringhaltige Münze und 
stellte zum Zweck beständiger Aufsicht darüber besondere Schauer an, 
die die probehaltige Münze (in Beuteln) versiegelten, die schlechte aber 
zerschnitten. Von ihnen mußten alle Zahlungen über eine gewisse 
Summe hinaus geschehen. Zu demselben Zweck der Erhaltung guter 
Münze im Verkehr schloß der Rat Münzverträge mit den Nachbarn, 
den Burggrafen von Nürnberg, den Bischöfen von Bamberg und 
Würzburg, den Herzogen von Bayern und auch mit dem römischen 
*) Wir folgen wiederum z. T. wörtlich Hegel in den deutschen Stãädte⸗ 
chroniken Bd. J Beilage XIl „Münzverhältnisse und Preise“ S. 2242682. Vgl. auch: 
Gebert, C. F. Geschichte der Münzstälte der Reichsstadt Nürnberg. Nürnberg 18091.
	        
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