Volltext: Geschichte der Stadt Nürnberg von dem ersten urkundlichen Nachweis ihres Bestehens bis auf die neueste Zeit

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Nüremberg, als er vormals nicht hie gewesen, nachdem er czu einem 
markgraf ernannt worden war, ein paks vergülter köpff (Trinkbecher), 
die wugen 4 mark 5 lot und 110/ quentein und kostet je die mark 
183 guld, daz macht 56 guld und 812 8 (Schilling) hl.“ 
Daß die Stadt von Kaisern und Königen natürlich auch häufig 
um Darlehen angegangen wurde, die, da sie fast nie zurückgezahlt, 
sondern höchstens in der Form irgend welcher Verleihungen oder Gna—⸗ 
denbeweise wieder gut gemacht wurden, fast schon Erpressungen gleich— 
kamen, ist erklärlich. So ließ sich Kaiser Wenzel, der, wie wir bereits 
wissen, im Sommer 1381 die Königssteuer auf mehrere Jahre zum 
voraus verlangte, im Jahre 1897 4000 Gulden „statt eines Dar— 
lehens“ zahlen. 
Nicht geringer waren die Anforderungen König Rupprechts. Als 
er zum ersten Mal nach Nürnberg kam, erhielt er das gewöhnliche 
Huldigungsgeschenk „zwen köpf“ (Trinkbecher) im Werte von 120 Gul— 
den und darin bar 1000 Gulden. Als er aus der Lombardei wieder 
nach Nürnberg zurückkam, erhielt er 300 Gulden. Dazu verehrte ihm 
die Stadt noch 4000 Gulden, als er in demselben Jahre 1402 für 
des Reiches Notdurft 40,000 Gulden von den Städten verlangte und 
noch einmal im Jahre 1405 3000 Gulden, als die königliche Majestät 
den Städten zumutete, ihr mit 150,000 Gulden auszuhelfen. 
Und so ging es fort in gesteigertenm Maße unter der Regierung 
des glänzenden, aber immer geldbedürftigen Kaisers Sigmund. Außer 
den immer wiederkehrenden Geschenken bei den königlichen Besuchen 
und sonstigen Veranlassungen, wie bei dem Konzil zu Konstanz 1417 
(800 Gulden und 112 Gulden für den Becher), bei der Romfahrt 
im Jahre 1433 und bei dem Baseler Konzil (1000 Gulden und 
100 Gulden für ein Kleinod) — nach Basel schickte der Rat auch noch 
„26 eimer waitzeins und girsteins pir, das ein behmische junkfrau 
hir preuet, nach seiner gnaden begehrung“ — kommen besonders in 
Betracht die enormen Zahlungen an die königliche Kanzlei für die 
Ausfertigung der Urkunden, um die Habsucht des Kanzlers Kaspar 
Schlick zu befriedigen. Es genügt, von mehreren Beispielen hier das 
eine anzuführen, daß die Stadt für die zwei königlichen Bestätigungs— 
briefe des Ankaufs der markgräflichen Burg und der däzu gehörigen 
Besitzungen und Rechte im Jahre 1427 laut Rechnung an die könig— 
liche Kanzlei durch Sebolt Pfinzing nicht weniger als 9372 Gulden 
ungarisch zahlen mußte. Aber auch erzwungene Darlehen blieben unter 
dieser Regierung nicht aus. So kostete der einzige Besuch Kaiser 
Sigmunds im Jahre 1430 der Stadt die Summe von 11,815 Pfund 
Heller, worunter 9000 Gulden als Darlehen, welches man dem römi—
	        
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