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abkaufte“. Ähnlicher Art ist das in den Rechnungen öfter erwähnte
„Grabengeld“, das Diejenigen bezahlten, die nicht persönlich an dem
Stadtgraben arbeiten wollten.
Wenn wir, um den Begriff von Nürnbergs mittelalterlichem
Stadthaushalt zu vervollständigen, hier gleich an die Einnahmen der
Stadtverwaltung ihre Ausgaben anschließen, so sind wir uns dessen
wohl bewußt, daß viele der im Folgenden aufzuzählenden Posten erst
sim weiteren Verlaufe unserer Darstellung dem Verständnis des Lesers
erschlossen werden können. Trotzdem werden wir sie schon hier aufführen,
um das Gesamibild der städtischen Finanzen nicht zu beeinträchtigen.
Die Ausgaben*) gewähren uns einen vorzüglichen Einblick in
alle Einzelheiten der städtischen Verwaltung, in, die bunte Mannig⸗
faltigkeit großer und kleiner Geschäfte wie jeder Tag sie mit sich brachte.
Da sind verzeichnet die Weingeschenke und andere Ehrengaben an die
hohen Gäste oder Gesandten, Fürsten, Herren und Städteboten, alles
genau nach seinem Preis; die Kosten der Botschaften an den König
nach Prag oder wo er sich sonst aufhielt, zu anderen Fürsten, zu den
Staͤdtetagen u. s. w., die für jede einzelne Sendung eines reitenden
oder Fußboten, die Ausgaben für die Kriegszüge, für die Unterhaltung
der Söldner im Feld, für ihre Bewaffnung. Daneben kommen auch
die kleinen häuslichen Ausgaben des Rats zu ihrem Recht, wie die
für Wein und Konfekt, das im Rathaus verzehrt wurde, für das
Rotwachs, Pergament und Papier, das man in der Schreibstube ver⸗
brauchte, für Herstellung eines Thürschlosses, einer Lade, eines Ofens,
eines Abtritts („Privet“); der Aufwand für eigentliche Kommunalbe—
dürfnisse, wie z. B. die Anschaffung neuer Stadtbanner nach dem Ein—
rilt Nürnbergs in den Städtebund, die Erbauung oder Wiederherstellung
der Thore, Brücken und Thüren der Stadt; ferner persönliche Leistungen
aller Art, Wachtdienste, Botendienste, sogar das Ohrenabschneiden durch
den Henker, Almosen u. s. w. Besonders rubriziert wurden die Aus—
gaben für die städtischen Beamten und Diener, die ihre Besoldung
meist in vierteljährlichen Terminen bezogen, wie die Thorhüter, Turm—
wächter, die die Stundenglocke (Orglokke) schlugen, die Stadtpfeifer,
der Stadtarzt, der Apotheker, der Stadtjurist, der Geschützmeister, der
Schmied, der Stadtschreiber, der Lochmeister, der Hausknecht (Rat—⸗
hausdiener) u. s. w.
Die Ratsherrnwürde war ein unentgeltliches Ehrenamt. Doch
erhielten auch die Ratsherren und obersten Beamten für ihre Mühe—
waltung in besonderen Aufträgen oder Geschäften des öffentlichen
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2) Vagl. wieder Hegel a. a. O. S. 288 ff.