Volltext: Die Nürnberger Bleistiftindustrie von ihren ersten Anfängen bis zur Gegenwart

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Das für die Gesellen massgebende Motiv, die mög- 
lichste Beschränkung ihrer Anzalıl, tritt noch viel deut- 
licher als in dem besprochenen bei einer neuen Forderung 
zu Tage, welche die Gesellen im Jahr 1802 stellen: Jeder 
Meister soll nach Auslernung eines Jungen drei Jahre „still 
halten“ und erst nach deren Ablauf einen neuen Jungen 
wieder annehmen dürfen. Diesen „Lehrstillstand“ bean- 
tragen sie zuerst in der Handwerksversammlung !) und 
als ihnen seitens der Meister nicht sofort eine entgegen- 
kommende Antwort zu Teil wird, weigern sie sich, die 
Auflage zu zahlen und der amtliche Offizial, welcher sie 
aintreiben soll, muss unverrichteter Dinge wieder abziehen. 
So berichten wenigstens am nächsten Tage die Ge- 
schworenen vor dem Rugsamt. 
Alsbald erscheinen auch die Vertreter der Gesellen- 
schaft, „die Ladengesellen“ und bestätigen durchaus die 
Angaben der Geschworenen. Sie bitten nicht nur um 
Dekretierung eines Lehrstillstandes, sondern auch um eine 
Verordnung, nach welcher kein Meister „sich unterstehen 
dürfe, mehr als einen Jungen zugleich anzunehmen.“ *) 
Auch hier erklären sie dann nochmals, bevor diese Ange- 
legenheit nicht entschieden sei nnd sie über den Beschluss 
eine Protokoll-Abschrift bekommen hätten. würden sie keine 
Auflage mehr entrichten, ?) 
Die beiden jetzigen Anträge unterscheiden sich wesent- 
lich von dem vorausgegangenen; letzterer war dem Be- 
streben der Meister, das ganze Gesellenwesen wieder in 
handwerksmässige Formen zu bringen, entgegengekommen 
und hatte dadurch eine Parteinahme der Meister für die 
Forderungen ihrer Gesellen hervorgerufen. Jetzt liegt die 
Sache ganz anders, hier kommt ausschliesslich das Motiv 
i) Am 8. Febr. 1802. (vgl. Rugsamts-Prot. vom 9. Febr. f. 83.) 
2) Rugsamts-Prot. vom 9. Febr. 1802. f. 84. 
3) Ihbidem f. 85.
	        
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