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Sache zu machen ...“ und wie besonders er „sehr be-
schimpft und lebensgefährlich bedroht“ worden sei — er-
klärlicherweise, denn er war es ja gewesen, der gestern
die freiesten Anschauungen bethätigt und für unbedingte
Zulassung der. Petenten gesprochen hatte.
Bei oberflächlicher Betrachtung scheint uns hier ein
Kampf zwischen Arbeitern und ihren Arbeitgebern vorzu-
liegen. Dies ist indess nicht der Fall. Die Meister sind
zwar diejenigen, welche den Schaden von dem Ausstand
haben, allein nicht diejenigen, gegen welche er sich richtet.
Die strittige Massregel, die Aufnahme der Petenten nach
Ablegung des Tentamens haben die Meister zwar vorge-
schlagen, aber sie ist keine Forderung, auf die sie sich
steifen wollten, von der sie nicht auch absehen könnten.
Von einem prinzipiellen Standpunkt sehen sie die Sache
nicht an und an der Aufnahme jener beiden hat keiner
ein direktes Interesse, So bitten sie beim Rugsamt. den
Gesellen Vorstellungen zu machen, „sofort es dahin einzu-
leiten, dass sie, die Meister, rücksichtlich ihrer Geschäfte
nicht darunter leiden dürften,“ !) besonders da sie gerade
jetzt „mit pressanten Bestellungen überhäuft“ ?) seien.
Es ist also ein Protest gegen eine Massregel des
Rugsamts, mit dem wir es hier zu thun haben.
Fragen wir uns, ob die Forderung der Gesellen eine
berechtigte war, so kommen wir notwendig zu dem Re-
sultat: Dies ist nicht der Fall.
Von einer Berechtigung könnte nur dann gesprochen
werden, wenn die ausständigen Gesellen wirklich alle ge-
lernte Arbeiter wären und ihnen nun andere sollten auf-
zezwungen Werden, die keine Lehrzeit durchgemacht
haben. Wenn sie aber jetzt als ungelernte Arbeiter an
die nen Aufzunehmenden grössere Anforderungen stellen.
1) Rugsamts-Prot. 12. Nov. 1800 (vormittags). f. 4308.
2) Ibidem f. 480.