er
vatim, nur auf der Bleistiftmacherherberge geschehen ?)
und werde amtlicherseits gar nicht anerkannt.
Auch die Annahme, dass uns in jenem Schritt etwa
das Resultat einer Bewegung unter den Arbeitern VOor-
liege, muss als unrichtig verworfen werden, denn die Ge-
schworenen erklären am 6. Nov. 1800 vor dem Rugsamt,
jene hätten gar keine Lust zu der Umwandlung gehabt
und sie (die Geschworenen) hätten, „nur mit Mühe die
Sache dahin eingeleitet“, dass jene sich schliesslich doch
noch zu Gesellen erklären liessen.
So wundersam es uns also auch erscheinen mag, So
müssen wir doch annehmen, dass jene Gesellensprechung
lediglich durch die Meister in Szene gesetzt worden ist;
als Erklärungsgrund bleibt uns weiter nichts als der alte
zunftmässige Geist, der alles in streng geregelte und ge-
bundene Formen einengen und einzwängen will. Wie
wenig sich das noch mit den Zeitverhältnissen verträgt,
erkennen wir erst genau, wenn Wir den thatsächlichen
Untergrund und Inhalt jener Verwandlung ins Auge
fassen.
Kein einziger von den neuen „Gesellen“ war jemals
Lehrjunge gewesen, die meisten hatten nur eine oder ein
paar der mannichfaltigen zur Bleistiftfabriktion gehörigen
Verrichtungen näher kennen gelernt, und doch war für
Jen Gesellenstand die Voraussetzung, dass ein jeder „Or-
dentlich eingeschrieben“, d. h. in das Verzeichnis der
Lehrjungen eingetragen und nach Ablauf der Lehrzeit
„wieder ausgeschrieben“ worden War. Um diesen Mangel
zu ersetzen, griff man zu dem — freilich sehr einfachen
_— Ausweg, die Arbeiter an einem und demselben
Tage ein- und zugleich ausschreiben zu lassen.
Wenn wir es genau betrachten, ist dadurch an den that-
1) Bugsamts-Prot. 12. Nov. 1800. f. 4308 — 13. Nov. 1800,
> 439a. — 29. Jan. 1801. f. 37.