Volltext: Die Nürnberger Bleistiftindustrie von ihren ersten Anfängen bis zur Gegenwart

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solche von der Bleistiftfabrikation ausgeschlossen; doch 
können stets zwei von ihnen, nach Ablegung des besonderen 
Probestückes, Bleistiftmacher werden. 
2. Die Bleistiftmacher erhalten das Recht, jedes 
Vierteljahr im Beisein des Rugsschreibers, eine Handwerks- 
versammlung abzuhalten, auf der sie ihre Angelegenheiten 
besprechen können. 
3. Das wichtigste Zugeständnis aber ist die Errichtung 
einer „handwerksmässigen“ Vertretung der Bleistiftmacher. 
Bisher ist nur stets von den zwei oder drei „ältesten. 
Bleistiftmachern“ die Rede gewesen, die an der Besichti- 
gung der Probestücke teilnehmen oder dem Umgang bei- 
wohnen; dieser Mangel wird beseitigt durch Einführung 
des Instituts der „Vorgeher“.!) Diese Vorgeher üben die 
Vertretung der zwölf Bleistiftmacher indess nicht allein aus, 
sondern ebenso wie den Umgang immer noch in Gemein- 
schaft mit den Schreinern; in eiligen Angelegenheiten ge- 
schieht die Vertretung sogar nur durch einen Geschwornen 
der Schreinerkorporation. 
So ist denn trotz wichtiger Konzessionen noch keines- 
wegs alles erreicht; die Schreiner wollen eben den ein- 
mal erlangten Einfluss nicht gerne aufgeben und die wohl 
auch von ihnen als notwendig erkannte Trennung der 
beiden Gewerbe nach Möglichkeit hinausschieben und 
hintertreiben. 
Sie versuchen, die einmal gemachten Konzessionen 
wieder zurückzunehmen, indem sie die darauf bezüglichen 
Verhandlungen?) einfach ableugnen ?) ; einer Strafe, die ihnen 
der Rat wegen dieser unwürdigen Handlungsweise androht, 
setzen sie neue, allerdings ebenfalls erfolglose Vorstellungen 
ınd Petitionen entgegen. *%) 
i) ibidem Punct 9. 
2) Protokoll vom 27. Sept. 1708, 
3) Rats-Prot. tom. 1709. Nr. 9. f. 112. 
1) Rats-Prot. tom. 1709. Nr. 12. f. 13.
	        
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