Volltext: Die Nürnberger Bleistiftindustrie von ihren ersten Anfängen bis zur Gegenwart

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Jang ist; hervorgerufen wurde sie durch die schon er- 
wähnte Okkupation des Nürnberger Burgfriedens durch 
Preussen. Hatten die Nürnberger in ihrem eigenen Ge- 
biet ein Recht, eine nicht zugelassene Beschäftigung zu 
verbieten, so stand ihnen kein Machtmittel zu Gebote, 
dies auch in fremdem Gebiet zu thun, Und fremdes Ge- 
biet waren doch bis zum Jahr 1806 auch sämmtliche um 
die Stadtmauern herum liegenden Vororte und Vorstädte 
Nürnbergs. 
So wurden denn auch jetzt die aus dem fremdem 
Gebiet hereingebrachten Bleistifte glimpflicher behandelt, 
als es früher der Fall gewesen, War früher schon das 
Hereinbringen von „Stümplersware“ überhaupt schlecht- 
weg verboten, so war dies jetzt nach Erlegung eines Kin- 
fuhrzolles gestattet. 
Alle, die vor der Stadt wolhmnten, mussten an den 
Thoren diesen Zoll entrichten, also auch die draussen an- 
sässigen zünftigen Meister. !) Bei der Leichtigkeit, mit 
der sich aber selbst grössere Quantitäten von Bleistiften 
irgend wie verborgen hereinschmuggeln liessen, lässt sich 
wohl begreifen, dass der Zoll auch häufig nicht entrichtet 
worden ist. Eigentlich soll das eingeführte Quantum an 
den Stadtthoren angegeben und dann direkt an das Zoll- 
und Waag - Amt?) gebracht werden, wo die Verzollung 
stattfindet, doch kommen hier manche Unregelmässigkeiten 
vor; es wird entweder zu wenig 3), oder gar nichts an- 
gegeben, die Bleistifte werden gleich direkt in die Häuser 
der Kaufleute transportiert, *‘) am Zollamt aber hinterher 
nur ein ganz geringfügiger Betrag entrichtet, ja manch- 
mal werden die Stifte „auf Wägen, frei und öffentlich, 
1) Rugsamts-Prot, 25. Okt. 1793. f. 321. 
2) In der Königstrasse. 
3) Rugsamts-Prot. 13. Juni 1786. f. 135. 
4) Rugsamts-Prot, Dies ist verboten durch Edikt vom 2, Nor. 
1713 (Stadtarchiv-Mandatsammlung.)
	        
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