fullscreen: Die Nürnberger Bleistiftindustrie von ihren ersten Anfängen bis zur Gegenwart

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auf den Detailverkauf gesetzte Strafe von 100 Rthlr. ver- 
urteilt, diese aber sofort auf 25 fl, (!) ermässigt, der Handels- 
betrieb im Grossen, bes. nach auswärts ilm aber auch 
fernerhin zugestanden. 
Am gleichen Tage noch wird auch ein Drechsler zitiert, 
der ebenfals gerade auswärtige Fabrikate unbefugterweise 
en detail verkauft; zu seiner Vertheidigung führt er an, 
er verkaufe nur an hierherkommende Fremde, iubesondere 
an bayrische Krämer, handle aber keineswegs en detail 
damit.!) Zudem habe er Bleistifte zum Teil auch von 
dem zünftigen Meister Riedel bezogen, dem er schon über 
1000 fl. zu lösen gegeben,?) Da ihm aber nachgewiesen 
wird, dass jene Bestellung schon vor mehreren Jahren 
gemacht wurde, dringen die Geschworenen darauf, ihm 
den Handel mit Bleistiften gänzlich zu untersagen und 
das Rugsamt beschliesst in ihrem Sinn, 3) 
Noch weiter als dieser Drechsler geht ein anderer‘) 
— ebenfals ein Drechsler —; dieser hat sogar eine ständige 
Niederlage von Bleistiften in seinem Hause errichtet. 
Vor das Rugsamt gestellt, entschuldigt er sich wieder 
damit, dass er nur nach auswärts liefere und zwar nur 
deshalb, weil seine auswärtigen Kunden bei Bestellungen 
von Drechslerwaren auch immer solche auf Bleistifte 
machten. Dass er nicht bei zünftigen Meistern seinen 
Bedarf decke, geschele deshalb, weil ihm seine Kunden 
die Fabrikanten vorschrieben, von denen er seine Stifte 
nehmen solle. Es ist wohl möglich, dass diese Angaben 
auf Thatsachen beruhen, dass wirklich die Produkte der 
Stümpler höher geschätzt wurden, als die der zünftigen 
Meister, immerhin ist vielleicht etwas Misstrauen am Platz; 
die betreffende Wendung kann leicht eine List sein, die 
i) Rugsamts-Prot. 5. Febr. 1805, f. 113. 
2) Rugsamts-Prot. 5. Febr. 1805. f. 114. 
3) Ibidem f. 115. 
4) Rugsamts-Prot. 12. Febr. 1805. f. 145.
	        
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