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mancher andere mussten, oft mehrmals, den Namen her-
geben für eine neu zu errichtende Bleistiftfabrik in Berlin,
Magdeburg, Zürich u. s. W., die dann meist nach wenigen
Tagen durch Kauf in die Hände des eigentlichen Fabri-
kannten überging. Sehr bald schritt man nun dazu, auf
Grund der Einträge im Berliner, Magdeburger u. 8. W.
Handelsregister in Nürnberg eine Zweigniederlassung zu
errichten und jetzt erst ging man zur eigentlichen Fabri-
kation von Bleistiften über; Namenszug, Etiquetten, Papier,
selbst der Bindfaden der Verpackung wurden täuschend
nachgemacht.
Es ist nun selbstverständlich, dass die Firma A. W.
Faber gegen die betreffenden Falsifikaten Klage stellte;
aber es gelang nicht immer eine Verurteilung der Schul-
digen herbeizuführen.
Der Mangel eines ordentlichen Markenschutzes hatte
sich so bemerklich gemacht, dass Freiherr Lothar von
Faber sich 1874 enschloss, eine Petition an den Reichs-
tag um Erlass eines Markenschutzgesetzes zu richten.
Das Gesetz vom 1. Mai 1875 hat nun in vieler Hinsicht
Handhaben geboten, dem Übel zu steuern; aber nun wird
versucht, die gesetzlichen Bestimmungen durch alle mög-
lichen Schleichwege zu umgehen und die illoyale Konkur-
renz hat nicht aufgehört. Auch noch in der Gegenwart
werden wir ilr wieder begegnen. —
Es bleibt uns noch übrig, im Rahmen dieses Ab-
schnittes auch einiges zu sagen über die Lage derjenigen,
die den Fortschritt zur Grossindustrie nicht mitgemacht
haben, die bei der Fabrikation keine Wasser- oder Dampf-
kraft anwandten.
Wir haben diese Betriebe eigentlich in einem sehr
traurigen Zustand verlassen, und dieser hat sich auch in
den folgenden Jahrzehnten nicht gebessert. Nur dürftig
haben sie ihre Existenz zu fristen vermocht; fehlte ihnen
Aoch jede Möglichkeit, sich die Vorteile des Maschinen-